Hallo,
ich habe eine Frage zur Auslegung von §80 Abs. 1 Nr. 1+2 BetrVG.
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§ 80 Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
2.Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
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Wir haben bei uns im Unternehmen das Problem, dass der Betrieb in den Arbeitsverträgen pauschale Überstundenvergütungen vereinbart hat.
Dies ist aber nach einem Urteil des BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5AZR 517/09 gesetzeswidrig.

Meine Frage nun ist, fällt dies unter $80 Abs. 1, Nr1 +2 und ist somit die Aufgabe des Betriebsrates die Einhaltung dieses Urteiles zu überwachen oder kann mich die Personalabteilung mit dem immer wieder kommen Totschlagargument "das ist Individualrecht , da muss der Mitarbeiter sich selbst beschweren" abspeisen?

Gruß
Mikel