Erstellt am 30.10.2013 um 13:31 Uhr von ganther
es ist Individualrecht.... Aber der BR kann natürlich die MA im Rahmen einer Betriebsversammlung mal auf die Rechtsprechung hinweisen :)
Erstellt am 30.10.2013 um 13:33 Uhr von Charlys
Pauschale Überstundenvergütungen sind nicht grundsätzlich verboten. Es darf nur nicht mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten sein.
Erstellt am 30.10.2013 um 16:27 Uhr von MikelSB
@ganther
Mir ist bewußt, dass es sich tatsächlich um Individualrecht handelt. Die Frage war eher in die Richtung, ob es auch unter den 80er fällt, die Rechtswidrigen klauseln durch den BR prüfen zu lassen. Um die entsprechenden Mitarbeiter auf den Sachverhalt hinweisen und beraten zu können, müsste der BR allerdings die Namen der Mitarbeiter kennen und genau diese Auskunft verweigert uns die Personalabteilung.
Die Idee mit der Betriebsversammlung würde ich im Notfall auch anwenden, wenn die Personalabteilung sich weiterhin querstellt.
@Charlys
Du hast Recht, mir geht es aber um genau diesen Fall, dass mit dem Gehalt alle Mehrarbeit abgegolten wird. Bzw. dass sagen wir mal, Pauschal mit 150€ alle Überstunden abgegolten sind.
Gruß
MikelSB
Erstellt am 30.10.2013 um 23:51 Uhr von snooker
@mikelsb
Als br ist es nicht die Kunst einzelne Fälle zu benutzen um ein ganzes aus zu merzen. Benutze das ganze damit einzelne Fälle erst gar nicht entstehen. Hier stellt sich dann nicht die Frage nach dem 80ziger. Genehmigt einfach keine , es sei denn der ag ist zu einer bv Überstunden bereit. Immer erst die Gestaltungsmöglichkeiten aus dem 87 ziger nehmen.
Erstellt am 31.10.2013 um 09:42 Uhr von gironimo
Vielleicht hilft Dir das:
Eine eventuelle Klausel im Arbeitsvertrag, wonach eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, hebelt nicht die Mitbestimmung des BR aus, der Mehrarbeit nach § 87 BetrVG zustimmen muss.
Es liegt am BR zu sagen: "Nein, wir stimmen der Mehrarbeit gar nicht erst zu". Dann kann der AG sie auch nicht anordnen.
Beteiligt der AG den BR erst gar nicht mit dem Argument, die AN seien ja verpflichtet eine bestimmte Zahl von Mehrarbeit zu leisten, müsst Ihr den AG dazu auffordern (und ggf. auf dem Rechtsweg dazu bringen) keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.