Erstellt am 15.08.2010 um 16:27 Uhr von hotzenplotz
natürlich muß man immer beide Seiten der Medaille betrachten
aber was manche BR zu ihren vermeintlichen Aufgaben zählen, der Schilderung nach, passt manchmal auf keine kuhhaut
wie würde es dem BR gefallen, eine Strafanzeige wegen übler Nachrede/Verleumdung zu erhalten ?
Erstellt am 15.08.2010 um 17:02 Uhr von alphataurus
Larry, mauschelt Euer BR etwa mit der GF? Hier sollte der betroffene MA
den BR mit dem §23Betrvg kommen und event. beim AG klagen
Erstellt am 15.08.2010 um 17:02 Uhr von Larry
Ich habe dem MA auf jeden Fall dazu geraten den Arbeitsrechtsschutz einzuschalten.
Ich habe Die Kopie des Schreibens, welches der betroffene MA bekommen hat gerade vorliegen.
Sämtliche formellen Vorlagen scheinen für dieses Schreiben nicht zu gelten. Der BR schreibt zum Teil in einer Form in der, der BR selbst, mit Anschuldigungen vorwirft, obwohl diese durch angeblich viele andere MA zugetragen wurde.
Der BR widerlegt in diesem Schreiben bestimmte Aussagen selbst. Sprich behauptet etwas, was er danach sogar selbst widerlegt.
Für mich ist dieses Schreiben eine Faß und läßt darauf schließen, dass zumehr private Differenzen diesem Schreiben beigetragen haben.
Erstellt am 15.08.2010 um 17:15 Uhr von alphataurus
Larry, ist seit ein seltsamer BR, mit was für Anschuldigungen wirft denn der BR um sich?
Erstellt am 15.08.2010 um 19:02 Uhr von woelfchen
. . . wirklich erstaunlich, wie manche BR bemüht sind, die Drecksarbeit des Arbeitgebers zu erledigen . . .
Erstellt am 15.08.2010 um 19:12 Uhr von Larry
Was würdet ihr denn sonst noch empfehlen?
ARS wird denke ich auf jeden Fall eingeschalten.
Der MA hat jetzt im Prinzip das Problem das er keinen im Unternehmen mehr trauen kann, weil sich angelich ja "viele" über den betroffenen MA beschwert haben.
Sollte er überhaupt auf das Schreiben reagieren? Wenn ja, eher beim BR oder bei der GF?
Anschuldigungen gehen von private Internetnutzung, über "der MA wäre mit der Arbeit nicht ausgelastet" - obwohl danach geschrieben wird, dass die Arbeit auch 3 machen könnten, bis hin zu privaten Aktivitäten die angelich während der Arbeitszeit stattfinden.
Erstellt am 15.08.2010 um 21:46 Uhr von magdalena
. . . wirklich erstaunlich, wie manche BR bemüht sind, die Drecksarbeit des Arbeitgebers zu erledigen . . .
dem ist nichts mehr hinzu zu fügen
Erstellt am 16.08.2010 um 19:58 Uhr von sueton
Hallo Larry !
Als Betroffener sollte der Kollege erstmal gar nicht reagieren,solange von der GF nichts kommt.Ohne die genauen Hintergründe zu kennen (erstmalige Vorgehensweise des BR;steht der Kollege 'zum 'Abschuss' o.Ä.) rate ich von 'Aktionismus' ab.
Grüsse,sueton