Erstellt am 01.11.2012 um 15:31 Uhr von arkalus
Hallo Xantippe,
was heisst "neues Konzept für unsere Gastronomie erarbeitet"?
Macht sich die Geschäftsführung Gedanken darüber wie sie die Gastronomie ausrichten will?
Oder geht sie konkret Änderungen an?
Bei ersterem, muss sie euch nicht informieren (viele neue Konzepte die erarbeitet werden, werden nie umgesetzt).
Wenn es konkret wird, kommt es darauf an, was geändert werden soll.
Hier solltet ihr proaktiv nachfragen und schauen ob ich euch beteiligen könnt.
Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?
Bei den Umbaumassnahmen ergeben sich informationspflichten und auch z.T. Beteiligungspflichten (meiner meinung nach), sobald die Belegschaft betroffen ist.
Erstellt am 01.11.2012 um 15:41 Uhr von Xantippe
Hallo arkalus,
wir haben bisher in einem Restaurant unseres Hauses alle Speisen direkt im Gastraum vor den Augen unserer Gäste zubereitet nachdem sich die Gäste am Buffett die Waren selbst zusammengestellt haben. Jetzt soll evtl ein sogenanntes Steakhaus entstehen wo der Gast nur noch aus der Karte wählt und der Koch alles in der Küche zubereitet. Der Kellner stellt dann einen Salatteller zusammen und serviert. Dazu sind umfangreiche Baumaßnahmen notwendig und die Vermessungen laufen schon. Die neuen Zulieferer geben sich inzwischen die Klinke in die Hand. 1 Koll wurde mitgeteilt "Sie passt nicht in das neue Konzept, darum wird ihr Vertrag nicht verlängert".
Einen Wirtschaftsausschuss haben wir nicht.
Erstellt am 01.11.2012 um 16:07 Uhr von Watschenbaum
grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, siehe §§ 111 ff BetrVG
bei einem "neuen" BR empfiehlt sich insbesondere, einen Sachverständigen hinzuzuziehen,
unterhalb 300 MA müsst ihr euch dafür mit dem AG einigen (§ 80,3 BetrVG),
aber falls der nicht zustimmt, wäre der Gang vor das Arbeitsgericht zur Durchsetzung lediglich eine Formsache
Erstellt am 01.11.2012 um 17:46 Uhr von gironimo
Da die Schulung ja in zwei Wochen ist, kannst Du da den Referenten sicherlich einige gezielte Fragen stellen.
Da hier ja schon zumindest Informationsansprüche genannt wurden (schau mal in den § 90 BetrVG aber auch § 80 Abs. 2 BetrVG) solltest Du diese jetzt geltend machen. Fordere den AG auf, seine Planungen detailiert darzulegen. Insbesondere sollte der AG dabei auf die Arbeitsplätze und die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Arbeitsplätze eingehen.
Erst dann kann man sagen, welche weiteren Rechte des BR hat.