Mitbestimmung des BR
Bin ganz neu, Schulung erst in 2 Wochen. Habe trotzdem ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Bei uns wird momentan ein komplett neues Konzept für unsere Gastronomie erarbeitet. Nach meinem Kenntnisstand müssten wir doch beteiligt werden- oder etwa nicht? Und wenn ja, wann beginnt diese Beteiligung? Außerdem beginnen in der kommenden Woche 2 Erweiterungsbauten für unser Objekt. Zum einen wird die Saunalandschaft erweitert und zum anderen wird die Kita erweitert. Müsste da nicht auch der BR ein Wörtchen mitreden?
Community-Antworten (4)
01.11.2012 um 18:46 Uhr
Da die Schulung ja in zwei Wochen ist, kannst Du da den Referenten sicherlich einige gezielte Fragen stellen.
Da hier ja schon zumindest Informationsansprüche genannt wurden (schau mal in den § 90 BetrVG aber auch § 80 Abs. 2 BetrVG) solltest Du diese jetzt geltend machen. Fordere den AG auf, seine Planungen detailiert darzulegen. Insbesondere sollte der AG dabei auf die Arbeitsplätze und die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Arbeitsplätze eingehen.
Erst dann kann man sagen, welche weiteren Rechte des BR hat.
01.11.2012 um 16:31 Uhr
Hallo Xantippe,
was heisst "neues Konzept für unsere Gastronomie erarbeitet"? Macht sich die Geschäftsführung Gedanken darüber wie sie die Gastronomie ausrichten will? Oder geht sie konkret Änderungen an?
Bei ersterem, muss sie euch nicht informieren (viele neue Konzepte die erarbeitet werden, werden nie umgesetzt). Wenn es konkret wird, kommt es darauf an, was geändert werden soll.
Hier solltet ihr proaktiv nachfragen und schauen ob ich euch beteiligen könnt. Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?
Bei den Umbaumassnahmen ergeben sich informationspflichten und auch z.T. Beteiligungspflichten (meiner meinung nach), sobald die Belegschaft betroffen ist.
01.11.2012 um 16:41 Uhr
Hallo arkalus, wir haben bisher in einem Restaurant unseres Hauses alle Speisen direkt im Gastraum vor den Augen unserer Gäste zubereitet nachdem sich die Gäste am Buffett die Waren selbst zusammengestellt haben. Jetzt soll evtl ein sogenanntes Steakhaus entstehen wo der Gast nur noch aus der Karte wählt und der Koch alles in der Küche zubereitet. Der Kellner stellt dann einen Salatteller zusammen und serviert. Dazu sind umfangreiche Baumaßnahmen notwendig und die Vermessungen laufen schon. Die neuen Zulieferer geben sich inzwischen die Klinke in die Hand. 1 Koll wurde mitgeteilt "Sie passt nicht in das neue Konzept, darum wird ihr Vertrag nicht verlängert". Einen Wirtschaftsausschuss haben wir nicht.
01.11.2012 um 17:07 Uhr
grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, siehe §§ 111 ff BetrVG bei einem "neuen" BR empfiehlt sich insbesondere, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, unterhalb 300 MA müsst ihr euch dafür mit dem AG einigen (§ 80,3 BetrVG), aber falls der nicht zustimmt, wäre der Gang vor das Arbeitsgericht zur Durchsetzung lediglich eine Formsache
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