Ein Teil der Niederlassung ist räumlich entfernt (1,5 Km Luftlinie)neu eingerichtet worden, weil am alten Standort Platzmangel herrscht.
Nun behauptet der Betriebsleiter dieses Teils, das der "alte"BR für diesen Teil nicht mehr zuständig sei und verweigert die z.B. die Mitbestimmungsrechte (Arbeitszeit).
Stimmt das ?