Erstellt am 04.06.2015 um 09:54 Uhr von gironimo
§ 99 BetrVG
§ 102 BetrVG
Genaues erfährst Du in den BR-Grundlagenseminaren
oder bei konkreten Fragen zu diesen Themen auch hier
Erstellt am 04.06.2015 um 09:54 Uhr von Dezibel
Bei Arbeitnehmern, für die er zuständig ist muss er angehört werden. Bei Leitenden Angestellten reicht die Information.