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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Info an BR

K
korken
Jan 2018 bearbeitet

Muss der BR informiert werden bei Kündigung und Neueinstellung ??

1.29202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.06.2015 um 11:54 Uhr

§ 99 BetrVG § 102 BetrVG

Genaues erfährst Du in den BR-Grundlagenseminaren

oder bei konkreten Fragen zu diesen Themen auch hier

D
Dezibel

04.06.2015 um 11:54 Uhr

Bei Arbeitnehmern, für die er zuständig ist muss er angehört werden. Bei Leitenden Angestellten reicht die Information.

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