Info an BR
Muss der BR informiert werden bei Kündigung und Neueinstellung ??
Community-Antworten (2)
04.06.2015 um 11:54 Uhr
§ 99 BetrVG § 102 BetrVG
Genaues erfährst Du in den BR-Grundlagenseminaren
oder bei konkreten Fragen zu diesen Themen auch hier
04.06.2015 um 11:54 Uhr
Bei Arbeitnehmern, für die er zuständig ist muss er angehört werden. Bei Leitenden Angestellten reicht die Information.
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