Erstellt am 17.07.2018 um 20:27 Uhr von ganther
Was sagt denn der Seminaranbieter? Im Gesetz findest du da nichts
Erstellt am 18.07.2018 um 06:05 Uhr von BRHamburg
Doch genau darum geht es. Ich glaube nicht das der Seminaranbieter hier Kostenlose Schulungen für zwei Leute durchführen möchte. Also informiert den Anbieter und vielleicht erledigt sich das Problem dann von selber. Und nur Mal so am Rande kann es unter Umständen auch hilfreich sein wenn eine neutrale Person bei einem betrieblichen Konflikt moderieren kann. Da kommt es aber auf das Thema des Seminars an.
Erstellt am 18.07.2018 um 06:08 Uhr von Jannipa
Versuchs mal hiermit: § 78 Satz 1 BetrVG
Erstellt am 18.07.2018 um 08:25 Uhr von takkus
Was soll denn die Behinderung oder die Störung sein? Weil ein Referent referiert und der ArbG zuhört, liegt m.M.n. noch keine Behinderung oder Störung vor.
So wie BRHamburg schreibt, wird der Anbieter für die Anwesenheit sicher eine Kostenrechnung erstellen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er für lau Wissen weiter gibt. Letztendlich ist es dem Seminaranbieter völlig egal wer seinen Seminaren beiwohnt- Hauptsache Geld fließt.....
Erstellt am 18.07.2018 um 09:45 Uhr von Cyber99
Hallo alexlesche,
ich habe im BetrVG leider nichts absolut passendes gefunden, habe aber zwei Ansatzpunkte, die evtl. herangezogen werden können. Du hast leider nicht geschrieben, wo das Seminar stattfindet, ich gehe aber davon aus, dass es ein Inhouse-Seminar ist.
1. Der Schulungsraum für die BR-Schulung stellt meines Erachtens einen geschützten Raum, wie z.B. auch der Raum für die BR-Sitzungen dar. Das Hausrecht würde dann beim Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzenden liegen.
2. Auch §78 Satz 1 BetrVG wie bereits von Jannipa erwähnt finde ich nicht abwegig.
Evtl. liegt eine objektive Behinderung der BR-Tätigkeit vor. In Anwesenheit des Chefs, ist man ja nicht mehr frei in der Art und Weise wie man diskutiert und wie man Fragen stellt.
Für mich ist das ein No-Go.
Erstellt am 18.07.2018 um 10:58 Uhr von Pickel
1. " Der Schulungsraum für die BR-Schulung stellt meines Erachtens einen geschützten Raum, wie z.B. auch der Raum für die BR-Sitzungen dar" wie kommst du zu der Annahme?
2. Und allein die Anwesenheit ist eine Störung von BR-Arbeit? Warum muss ich gerade an ein kleines Nahles-Liedchen denken....
Erstellt am 18.07.2018 um 13:38 Uhr von paula
ich kenne keinen Seminaranbieter der in einer solchen Situation den AG dulden würde. Das ist der Ansatzpunkt. Sprecht mit dem. BTW: Wen der Anbieter dem AG nicht den Zugang verweigert ist er ganz offensichtlich der falsche Anbieter
Der Rest ist hier Käse. Das hat mit Hausrecht des BR und §78 BetrVG nichts zu tun
Erstellt am 18.07.2018 um 14:49 Uhr von BRSB
Ich würde wenn es den Zutritt, auf emotional ebene argumentieren, dass einige Kollegen nicht frei reden können wenn die GF dabei ist. Um die wage in gleichgewicht zu bringen würde ich eine kleine Zusammenfassung der schulung, dem Arbeitgeber vorlegen.