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BR Seminar

A
alexlesche
Jul 2018 bearbeitet

Hallo wir haben im September ein Seminar gebucht, Nun möchte unser Personalchef (geschäftsführung) seine stellv. Kraft am letzten Tag dazukommen lassen damit sie auch ein bisschen lernen kann. Er selber möchte auch den kompletten letzten Tag mit dabei sein um sich den Seminarleiter mal anzugucken, wir haben ihm schon mehrfach darauf angesprochen das unser gremium das nicht möchte. gibt es hier irgentwas gesetzliches?

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Community-Antworten (10)

G
ganther

17.07.2018 um 22:27 Uhr

Was sagt denn der Seminaranbieter? Im Gesetz findest du da nichts

A
alexlesche

17.07.2018 um 23:02 Uhr

die seminarleitung weiss es noch gar nicht. das ist ja auch gar nicht das problem. wir willen es nicht. ende wie soll mann sich denn auf die Themen konzentrieren wenn der personalchef im nacken sitzt. gibt es denn da gar nichts geschriebenes?

A
alexlesche

17.07.2018 um 23:09 Uhr

darum gehts ja gar nicht. WIR wollen es nicht. wie soll man sich auf konkreten Themen konzentrieren? wie soll man themen ansprechen und nach lösungen suchen die die eigene firma betreffen wenn der personaler im nacken sitzt? gibts denn da gar nichts woran man sich orientieren kann??

B
BRHamburg

18.07.2018 um 08:05 Uhr

Doch genau darum geht es. Ich glaube nicht das der Seminaranbieter hier Kostenlose Schulungen für zwei Leute durchführen möchte. Also informiert den Anbieter und vielleicht erledigt sich das Problem dann von selber. Und nur Mal so am Rande kann es unter Umständen auch hilfreich sein wenn eine neutrale Person bei einem betrieblichen Konflikt moderieren kann. Da kommt es aber auf das Thema des Seminars an.

J
Jannipa

18.07.2018 um 08:08 Uhr

Versuchs mal hiermit: § 78 Satz 1 BetrVG

T
takkus

18.07.2018 um 10:25 Uhr

Was soll denn die Behinderung oder die Störung sein? Weil ein Referent referiert und der ArbG zuhört, liegt m.M.n. noch keine Behinderung oder Störung vor.

So wie BRHamburg schreibt, wird der Anbieter für die Anwesenheit sicher eine Kostenrechnung erstellen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er für lau Wissen weiter gibt. Letztendlich ist es dem Seminaranbieter völlig egal wer seinen Seminaren beiwohnt- Hauptsache Geld fließt.....

C
Cyber99

18.07.2018 um 11:45 Uhr

Hallo alexlesche,

ich habe im BetrVG leider nichts absolut passendes gefunden, habe aber zwei Ansatzpunkte, die evtl. herangezogen werden können. Du hast leider nicht geschrieben, wo das Seminar stattfindet, ich gehe aber davon aus, dass es ein Inhouse-Seminar ist.

  1. Der Schulungsraum für die BR-Schulung stellt meines Erachtens einen geschützten Raum, wie z.B. auch der Raum für die BR-Sitzungen dar. Das Hausrecht würde dann beim Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzenden liegen.

  2. Auch §78 Satz 1 BetrVG wie bereits von Jannipa erwähnt finde ich nicht abwegig. Evtl. liegt eine objektive Behinderung der BR-Tätigkeit vor. In Anwesenheit des Chefs, ist man ja nicht mehr frei in der Art und Weise wie man diskutiert und wie man Fragen stellt.

Für mich ist das ein No-Go.

P
Pickel

18.07.2018 um 12:58 Uhr

  1. " Der Schulungsraum für die BR-Schulung stellt meines Erachtens einen geschützten Raum, wie z.B. auch der Raum für die BR-Sitzungen dar" wie kommst du zu der Annahme?

  2. Und allein die Anwesenheit ist eine Störung von BR-Arbeit? Warum muss ich gerade an ein kleines Nahles-Liedchen denken....

P
paula

18.07.2018 um 15:38 Uhr

ich kenne keinen Seminaranbieter der in einer solchen Situation den AG dulden würde. Das ist der Ansatzpunkt. Sprecht mit dem. BTW: Wen der Anbieter dem AG nicht den Zugang verweigert ist er ganz offensichtlich der falsche Anbieter

Der Rest ist hier Käse. Das hat mit Hausrecht des BR und §78 BetrVG nichts zu tun

B
BRSB

18.07.2018 um 16:49 Uhr

Ich würde wenn es den Zutritt, auf emotional ebene argumentieren, dass einige Kollegen nicht frei reden können wenn die GF dabei ist. Um die wage in gleichgewicht zu bringen würde ich eine kleine Zusammenfassung der schulung, dem Arbeitgeber vorlegen.

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