Erstellt am 12.08.2010 um 11:40 Uhr von pfeilenbogen
NEIN, der AG/Vorgesetzte kann dieses nicht verlangen. Er muss für Abhilfe/ Ersatz Sorge tragen. BR/ Mandatsarbeit hat Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Das Anssinen des AG/Vorgesetzen ist ein Verstoß gegen das BetrVG. Es wäre Mandatsbehinderung, zeige dem AG einmal die § 78 und § 119 BetrVG
Unterlassung von Behinderung der Betriebsratsarbeit
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/landesarbeitsgericht-splitter/unterlassung-von-behinderung-der-betriebsratsarbeit.php
Rat vom Experten
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/index.php
Musterbrief an die Geschäftsführung - Behinderung der Betriebsratsarbeit
http://www.betriebsraete.de/security/praxis/formular/behinderung-betriebsratsarbeit.html
Erstellt am 12.08.2010 um 12:50 Uhr von HansgertRulert
Hallo Ruben,
der Antwort von pfeilenbogen ist rechtlich nichts hinzuzufügen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die AG (meist nicht die hohen Tiere, sondern ihre abteilungsleitenden Schergen) fahren gerne das "Programm Tränendrüse": "Buhuhuu ... Liebster Herr XY, schauen Sie, wir sind doch so wenige hier, und wenn Sie weg sind, dann müssen die anderen Ihre Arbeit machen. Und das ist doch schon jetzt sooooo viel. Können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren!????"
Dabei hilft nur tief durchatmen, sich vergegenwärtigen, WER an der Arbeitsverdichtung wirklich schuld ist, und BR-Arbeit durchziehen. Ein entschlossener BRV, der voll hinter Dir steht und mal mit dem Abteilungsleiter spricht, wäre vorteilhaft.
Und Du wirst sehen: Nach ein paar Wochen spätestens ist jemand zur Aushilfe da, und alles wird gut.
Versuch's mal! :)