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Anordnung Überstunden

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Cordy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich arbeite in einem Recycling Betrieb und die Betriebsleitung möchte nun Überstunden anordnen. Der Grund dafür sind Übermengen und zu volle Hallen (Brandlast). Da ich selber im Betriebsrat bin und auch selber finde das man dafür länger arbeiten sollte, hatte ich damit kein Problem. Doch einige Mitglieder des BR wollen diesem nicht zustimmen. Meine Frage ist nun: Muss der BR zustimmen oder darf er nur angehört werden? In den Arbeitsverträgen findet sich keine Regelung und es gibt auch keine Betriebsvereinbarung. Unsere Wöchentliche Arbeitszeit beträgt tariflich 38 Std.

Vielleicht kann mir da ja mal jemand weiterhelfen.

Danke!

1.06907

Community-Antworten (7)

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pfeilenbogen

06.08.2010 um 20:12 Uhr

Der BR MUSS zustimmen. Ohne seine Zustimmung können AN die Mehrarbeit verweigern und der AG darf sie auch nicht anordnen.

Dieses sollte eigentlich einem BR bekannt sein. :-( Vor allem, da er/man es im BetrVG nachlesen kann.

Voraussetzung zur Leistung von Mehrarbeit ist aber, dass der AN per ArbV/TV zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet ist. Ist weder im ArbV noch TV eine entsprechende Klausel zur Leistung vorhanden, kann auch der BR nicht per BV die AN dazu verpflichten.

Dann kann der AG nur im äußersten Notfall, also "wenn die Hütte" brennt aber nicht wegen vollen oder überquellenden Lagern Mehrarbeit anordnen.

Vielleicht kann man die AN mit Zuschlägen motovieren, dass sollte hier dann eigentlich das Ziel des BR sein. Denkt daran, ihr seid die Partner der AN also auch von diesen gewählt, somit solltet ihr deren Interessen vertreten.

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Paddy

06.08.2010 um 20:39 Uhr

Der Br kann "Muss" aber nicht zustimmen. Wichtig ist dass die An die mehr geleistete Arbeit auch wieder abfeiern können......also der Ausgleich muss gegeben sein.

Bitte lies mal das Arbeitszeitgesetz. Sind nur eine Hand voll Gesetze die auch recht schnell verständlich sind.

C
Cordy

06.08.2010 um 21:36 Uhr

Naja, ich bin noch nicht lange dabei und hatte auch noch kein Seminar. Habe grade mal im Tarif nachgeschaut und dort steht drin das der AN dazu verplichtet ist Mehrarbeit zu leisten.

Und wenn mal darüber nachdenkt, das wenn die Hütte abgebrannt ist und dann auch vielleicht keine Arbeitsplätze mehr vorhanden sind, viele AN Ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Wäre es doch nur vom besten wenn man dann Mehrarbeit leisten würde.

Oder sehe ich das vielleicht verkehrt?

P
pfeilenbogen

06.08.2010 um 21:43 Uhr

Cordy

keine Schulung OK, dann kann man die Frage nachvollziehen. Aber bitte mal auch ohne Schulung ins Gesetz hineinsehen. Zumindest die wichtigen §§§ 89er/90er . Mit der Aussage im TV, etwas anders hätte mich auch gewundert, denn in TV oder ArbV ist meisten eine solche Klausel enthalten, muss der AN Mehrarbeit leisten sofern angeordnet und der BR ja gesagt hat.

Doch ohne Zustimmung des BR geht es trotzdem nicht und das ist auch gut so. Denn der BR muss u.a. auf die Einhaltung des ArbZG und das Thema Gesundheitsschutz achten.

Wenn so viele Arbeit da ist, also die Lager übervoll sind, sollte der AG mehr Leute/ AN einstellen, dass sollte dann auch das Ziel des BR sein. Also nicht vorhandene AN ausquetchen.

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DonJohnson

07.08.2010 um 10:23 Uhr

pfeilenbogen Ich finde den 87er interessanter als den 89er, obwohl selbst der in diesem vorliegenden Fall doch auch von Interesse sein könnte ;-)))

Ich stolper so über das Wort "(Brandlast)"...

Was bedeutet das genau? Ich sehe hier (je nach Lage der Dinge) sogar einen besonders dringenden Fall, dass die 10 Std Grenze "außer Gefecht" gesetzt werden könnte.

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rainerw

07.08.2010 um 10:29 Uhr

Und weil der AG im Vorfeld seine Hausaufgaben nicht gemacht hat soll der AN dieZeche zahlen. Hier ist einfach das nein des BR zu akzeptieren.

D
DonJohnson

07.08.2010 um 13:03 Uhr

Hahaha - bei Brandgefahr? was glaubst du macht der AG dann und was glaubst du könnte der BR dagegen unternehmen?

tse tse tse

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