Erstellt am 06.05.2010 um 14:54 Uhr von rkoch
> Gibt es einen zeitliche Frist, die bis zum ausführen dieser Mehrarbeit eingehalten werden muss?
Nein. §87 kennt keinerlei Fristen.
Selbst wenn er heute kommt und heute Überstunden machen will, dann kann er das machen. Es gibt dann nur EIN Problem. Der Betriebsratsvorsitzende muss rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Sitzung laden. WANN Rechtzeitig ist, das müsst Ihr selber wissen. Wenn nur ein BRM meint, die Ladung sei nicht rechtzeitig gewesen könnt ihr keine Sitzung machen und der AG bekommt seine Zustimmung nicht.
Aber abgesehen davon - nein. Da der AG Euch aber zu nichts zwingen kann (außer über die Einigungsstelle) könnt ihr selbst irgendwelche Regeln aufstellen. Ggf. könnt ihr darüber auch eine BV machen.
Erstellt am 06.05.2010 um 15:00 Uhr von Former
in der Rechtsprechung wird - mangels anderer Regelungen - gerne die 4-tages-Frist aus dem Teilzeitbefristungsgesetz (Arbeit auf Abruf, § 12) herangezogen, wenn es darum geht, Ankündigungsfristen bezüglich Arbeitszeitänderungen als dem "billigen ermessen" entsprechend zu definieren
sprich : in der Regel, wenn der BR noch zustimmen muß, entsprechend früher anhören,
daß die 4-tages-Frist zur Bekanntgabe an die Mitarbeiter noch gewährt bleibt
sicherlich gibt es auch - in engen Grenzen- Ausnahmen, die es nötig machen können,
das ganze schneller durchzuziehen..................
Erstellt am 06.05.2010 um 16:57 Uhr von nicoline
wertigo,
ich schließe mich den Ausführungen von Former an, möchte aber noch hinzufügen, dass bei der 4 tägigen Ankündigungsfrist der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsaufnahme nicht mitzählen, so dass am Montag anzukündigen ist, wenn Samstags gearbeitet werden soll => und demzufolge vor Montag angehört werden müßte, von den Ausnahmen in ganz engen Grenzen mal abgesehen.
Erstellt am 06.05.2010 um 17:53 Uhr von Troisdorfer
@wertigo
Ihr sollte die Zustimmung für die Mehrarbeit nur unter
Berücksichtigung der Privaten belange zustimmen .
Erstellt am 06.05.2010 um 18:07 Uhr von rainerw
Das was Troisdorfer schreibt gibt es bei uns nur noch. Geregelt haben wir es dann unter den Namen " freiwillige Mehrarbeit".