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Überstunden Anordnung

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Carloss
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, meine Frage: Kann man die Anfrage einer Überstundenliste ablehnen wenn diese nicht individuell ist? Uns wird wöchentlich eine Überstundenliste vorgelegt auf der IMMER die selben drauf stehen egal ob diese Urlaub haben oder krank sind. Ist das ein ausreichender Grund die Liste abzulehnen?

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Community-Antworten (8)

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Zappelmann

07.10.2016 um 10:42 Uhr

Überstundenliste? Wenn das die geplanten Überstunden sind und die genannten Mitarbeiter haben Urlaub, dann ist doch etwas faul. Da wird immer die gleiche Liste ausgedruckt, Hauptsache der Betriebsrat ist beschäftigt. Nettes Anschreiben dazu und retoure.

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outofmemory

07.10.2016 um 10:44 Uhr

Welcher Inhalt wurde für die Liste definiert? Und was wird geliefert?

G
gironimo

07.10.2016 um 10:49 Uhr

Ihr seid immer berechtigt Überstunden abzulehnen. Mit und ohne Namen. Gründe? Alle die Euch einfallen sind erlaubt. Z.B. verfehlte Personalplanung.

Gerade Überstunden sollen ja kein Normalfall oder gar ritualisierter Automatismus sein.

C
Carloss

07.10.2016 um 10:52 Uhr

Ja die Überstundenliste beinhaltet wer in der kommenden Woche Überstunden zu leisten hat.

O
outofmemory

07.10.2016 um 11:06 Uhr

Dann würde ich den AG Auffordern korrekt zu unterrichten. Die Liste muss die tatsächlichen MA und deren Stunden beinhalten.

Habt ihr auch eine Liste der dann geleisteten Stunden? Damit dies auch überprüfen könnt?

C
Carloss

07.10.2016 um 11:29 Uhr

Nein die tatsächlich geleistete zeit haben wir bis jetzt nur von den MA direkt erfahren eine Liste so direkt gibt es bis jetzt nicht bzw. uns ist keine bekannt... Aktuell sieht die Liste wie folgt aus: *** für die kommende Woche KW XY ist für folgende MA die wöchentliche Arbeitszeit um 5 Überstunden erhöht *** Herr XY Herr ZY Herr AZ

etc...

F
fkusi

07.10.2016 um 11:46 Uhr

Habt ihr irgendwo geregelt wie in Eurem Unternehmen mit Überstunden umgegangen wird? Zum Beispiel in einem Tarifvertrag oder in Euren Arbeitsverträgen. Im Normalfall sollen ja Überstunden nur im äußersten Notfall ( hoher Krankenstand usw. ) angewiesen werden. Aber bei Euch scheint das ja die regel zu sein. Und als nächstes wäre interessant was wird mit den angewiesenen Überstunden, werden sie vergütet oder in Freizeit ausgeglichen. Bevor dies alles nicht geregelt ist würde ich keinen Überstunden zustimmen.

Z
Zappelmann

07.10.2016 um 14:38 Uhr

@fkusi: Du hast vollkommen recht, aber was hat das mit dem Problem zu tun? Zur Erinnerung: Es werden Urlauber und Kranke mit Überstunden geplant. Selbst wenn die Stunden notwendig sind, es eine BV, Tarif und sonstige Regelungen gibt, das kann nicht sein! Das ist Schlamperei höchsten Grades und da sollte man den AG mal darauf hinweisen, was seine Dackel da im täglichen Leben verzapfen!

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