Erstellt am 23.06.2013 um 13:21 Uhr von Hoppel
@ madatze
Vorübergehend heißt, dass die betriebliche Arbeitszeit nicht grundsätzlich von z.B. 38 auf 40 Stunden erhöht wird.
Wie häufig und für welchen Zeitraum Überstunden angeordnet werden dürfen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Da gibt es keine feste Regel!
Aber wenn es einen BR gibt, sollte dieser wissen, wie er mit dem Thema umzugehen hat.
Erstellt am 23.06.2013 um 15:25 Uhr von mitleserinnenn
Das wie oft und wie lange/viel wird u.a. durch das ArbZG begrenzt.