W.A.F. LogoSeminare

Überstunden anordnen

K
Kisser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Bei uns fallen mal wieder Überstunden an, falls wir nicht drauf eingehen wollen Sie die Stunden anordnen. Es gibt keine Regelung im Betrieb das Überstunden gemacht werden müssen. Sie haben mal wieder die Termine falsch geplant. Wie verläuft so eine Anordnung und können sie das einfach so machen??

Gruß

91402

Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.06.2016 um 19:07 Uhr

Sie machen es eben. Und die meisten AN machen zähneknirschend mit. Aber der BR muss sie stoppen. Macht deutlich, dass ihr ernst zu nehmen seit. Daher teilt dem AG unverzüglich mit, dass er es unterlassen möge, Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen und droht ggf. Rechtsmittel an (§ 23-3 BetrVG).

Wenn der AG verhandeln will, macht einen Deal.

Wenn der AG ohne Verhandlung anordnet, müsst ihr dann aber auch bereit sein zu handeln.

C
Challenger

24.06.2016 um 14:28 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu gironimo :

In der Regel unterliegen alle Überstunden, die der Arbeitgeber ANORDNET, DULDET, ODER ENTGEGENNIMMT, nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG der ERZWINGBAREN Mitbe - stimmung des BR'tes. Dies gilt grundsätzlich auch für eventuell von den Mitarbeitern FREIWILLIG geleisteten Überstunden.

Ihre Antwort