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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer ist Ansprechpartner für BR, wenn GF englischsprachig?

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rosegger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben seit Neustem einen englischsprachigen Geschäftsführer, der in England sitzt und eine deutschsprachige Prokuritstin. Bei Anfragen verweist sie auf den GF und wir müssen unsere Anfragen auf Englisch stellen, was oftmals zu Missverständnissen hin und her führt. Können wir darauf bestehen, dass wir auf deutsch mit der Prokuristin sprechen und diese das dann an die Geschäftsleitung weiter reichen muss? zweiwöchtenlich finden Treffen mit der Personalleiterin statt, die zugleich Prokuristin ist. Treffen mit dem GF aus England sehr unregelmäßig. Danke für die Rückantwort

Vielen Dank für die vielen Antworten - was mich noch interessiert, gibt es irgendwo etwas Schriftliches dazu, wer der Ansprechpartner für den BR sein muss?

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Community-Antworten (4)

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Petrus

27.07.2010 um 15:37 Uhr

Wie geht ihr mit §74 (1) BetrVG um? TelKo in gebrochenem englisch? Ansonsten steht Euch im Rahmen des §40 im Zweifelsfall auch ein Übersetzer zu. (im Kommentar gibts dazu bestimmt auch Urteile). Es liegt ja im Ermessen eurer Geschäftsführung, eine kostengünstigere Lösung (z.B. in Person der Prokuristin) zu finden.

P
pfeilenbogen

27.07.2010 um 15:54 Uhr

rosegger

Die Betriebssprache ist ja wohl deutsch, will der AG diese ändern unterliegt dieses der MB. Also einfach auf Betriebssprache und deren Einhaktung bestehen. Alles was somit nicht in deutsch vorgelegt wird, wegen Unvollständigkeit zurückgeben.

B
betriebsratten

28.07.2010 um 18:43 Uhr

Von den Betriebsratten Da ist denke ich nicht die Betriebssprache gemeint Die wäre als Frage der Ordnung des Betriebes in der MB

Aber ich würde im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen anbieten alles über einen qualifizierten Übersetzer laufen zu lassen :-)

M
Mainpower

28.07.2010 um 23:20 Uhr

Hallo, die Firma ist in Deutschland, das BetrVG ist in Deutsch, die deutschen Gesetze gelten. Also hat jeder der etwas von Euch will die deutsche Sprache zu benutzen. Die Betriebssprache ist also in jedem Fall Deutsch. Mach das ganze mal umgedrecht in Frankreich oder sonstwo. Ich glaube die würden Euch ganz schön den Marsch blasen.

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