In unserem Betrieb gibt es 4 Geschäftsführer. 2 sind Täglich vorort und 2 wohnen und arbeiten ca. 400km entfernt. Auf meine frage wer nun jetzt mein Ansprechpartner ist bekam
ich Post und natürlich soll es einer der zwei entfernt lebenden Geschäftsführer sein. Ich könne ja über E-Mail und Tel. meine anliegen vorbringen. Wie ihr euch ja denken könnt währe das sehr kompliziert usw.
Nun meine Frage: Kann ich da Rechtlich was machen , damit mein Ansprechpartner vorort sein muss oder soll ?
THX