Ansprechpartner für den BR
In unserem Betrieb gibt es 4 Geschäftsführer. 2 sind Täglich vorort und 2 wohnen und arbeiten ca. 400km entfernt. Auf meine frage wer nun jetzt mein Ansprechpartner ist bekam ich Post und natürlich soll es einer der zwei entfernt lebenden Geschäftsführer sein. Ich könne ja über E-Mail und Tel. meine anliegen vorbringen. Wie ihr euch ja denken könnt währe das sehr kompliziert usw. Nun meine Frage: Kann ich da Rechtlich was machen , damit mein Ansprechpartner vorort sein muss oder soll ? THX
Community-Antworten (6)
13.12.2010 um 09:06 Uhr
. . . nüchtern betrachtet könnte das mit den Befugnissen des GF zusammenhängen und dass er der einzige ist, der komplett Entscheidungsberechtigt ist. Und dagegen könnt Ihr nix machen - das ist die Entscheidung des Firmeneigentümers. Es steht auch nirgends im BetrVG, dass der BR einen Ansprechpartner der GF vor Ort erzwingen kann ;-) Aber Ihr dürftet ihn wenigstens einmal im Monat zum Monatsgespräch sehen. Ansonsten ist die schriftliche Variante doch auch nicht die schlechteste, denn so sind alle beidseitigen Meinungsäußerungen, Anträge etc. belegbar . . .
13.12.2010 um 09:31 Uhr
.....NIX mit mindt. 1 x im Monat. Denn....An den Besprechungen haben grundsätzlich der AG und der BR teilzunehmen. Der AG kann sich ggf. durch eine kompetente Person vertreten lassen.
13.12.2010 um 09:39 Uhr
. . . eben: durch kompetente Person (sprich GF) vertreten lassen . . .
13.12.2010 um 10:34 Uhr
Und zum Thema Verhandlungen: Diese finden i.d.R. mündlich statt. Also kann es sich besagter GF raussuchen:
a) Er rückt persönlich zu den Verhandlungen an b) Der BR fährt geschlossen zu den Verhandlungen c) Der AG benennt einen der anderen GF zur verantwortlichen Person.
BTW: Der ANSPRECHPARTNER ist immer der AG, also die juristische Person. Eine alternative oder sonstige Auswahlmöglichkeit gibt es nicht. Da man mit juristischen Personen als BR schlecht verhandeln kann, ist der Vertreter des AGs jede zur Vertretung dieser juristischen Person berufene natürliche Person. Auch hier keine alternative oder Auswahlmöglichkeit. Wenn Eure 2 GF vor Ort zur Vertretung dieser juristischen Person berufen sind, dann sind DAS Eure persönlichen Ansprechpartner. Wir reden hier von einem BETRIEBSRAT, nicht von einem UNTERNEHMENSRAT. Und damit sind immer die BETRIEBLICHEN Ansprechpartner zuständig (sofern vorhanden). Die entfernten Vertreter sind i.d.R. in betrieblichen Belangen nicht kompetent, selbst wenn sie am Ende die Entscheider sein sollten.
13.12.2010 um 13:53 Uhr
@rkoch
"Auch hier keine alternative oder Auswahlmöglichkeit. Wenn Eure 2 GF vor Ort zur Vertretung dieser juristischen Person berufen sind, dann sind DAS Eure persönlichen Ansprechpartner. Wir reden hier von einem BETRIEBSRAT, nicht von einem UNTERNEHMENSRAT. Und damit sind immer die BETRIEBLICHEN Ansprechpartner zuständig (sofern vorhanden). Die entfernten Vertreter sind i.d.R. in betrieblichen Belangen nicht kompetent, selbst wenn sie am Ende die Entscheider sein sollten."
Meines Erachtens kannst Du daraus nicht herleiten, dass der BR Anspruch darauf hat, dass die GF vor Ort mit dem BR reden. Und selbst wenn es so wäre, meinst Du man kann es rechtlich durchsetzen, dass die nicht zum BR sagen: "wir sind nicht zuständig. rede mit xy"? Viel Spass beim ArbG mit der Klage:"die wollen nicht mir spielen....."
daher Monatsgespräch nutzen und bei komplexen Thema den beauftragten GF darauf hinweisen dass ein persönlicher Termin unausweichlich ist. Wenn der AG dann zuviel rumzickt ab in die Einigungsstelle (natürlich nur wenn für das Thema vorgesehen)
14.12.2010 um 09:38 Uhr
Sorry, kam vielleicht etwas falsch rüber.. Den letzten Absatz hatte ich als Argumentationshilfe gegenüber der GF gemeint, warum der BR es als SINNVOLL erachtet die örtlichen GF als Verhandlungspartner zu haben. Rechtlich erzwingbar ist es natürlich nicht das der AG den Verhandlungsparner der Wahl des BR stellt. Das ganze war auch Hinweis in Richtung "Obacht, das ihr mit den richtigen Leuten verhandelt und die richtigen Leute unterschreiben lasst" gemeint. Denn schließlich ist eine BV auf der eine Person unterschrieben hat die rechtlich gar nicht zur Vertretung des AG berufen ist (z.B. Vorstandsmitglieder!) das Papier nicht wert auf dem diese Unterschrift steht. Insofern: Bitte genau prüfen ob die GF-Mitglieder vor Ort oder die GF weit weg für den Betrieb in Frage überhauptvertretungsgefugt sind (was bei EINEM Unternehmen mit mehreren Betrieben i.d.R. der Fall sein wird).
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