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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GF verlangt Sachmittelaufstellung vom BR - Müssen wir dies als BR tun?

M
mosem80
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum Ich schreibe hier zum ersten Mal und hoffe auf Hilfe von Euch. Unsere Geschäftsführung erwartet vom BR eine Aufstellung sämtlicher Sachmittel des BR (Bücher usw.), nach einer Bestellung unsererseits (die 1. Bestellung seit es uns als BR gibt). Nun meine Frage: Müssen wir dies als BR tun? Nicht das nachher ein Buch nicht da ist (vom Vorgänger BR ) und wir werden als Diebe hingestellt. Eigentlich müsste die GF alle erforderlichen Unterlagen selber haben, da ja die GF die Sachen vom BR bezahlt und in ihren Unterlagen haben dürfte. Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

24.11.2007 um 20:05 Uhr

@mosem80 Ich würde dem GF vorschlagen eine "Buchwert-Inventur" zu vollziehen. Auch würde ich ihm mitteilen, dass sich ggf. Sachmittel auch abnutzen. Dann würde ich ihm auch noch mitteilen, dass eine "dingliche" Inventur im BR-Büro aus Gründen des Hausrechtes nicht vollzogen werden kann - fertig!

W
Waschbär

24.11.2007 um 20:24 Uhr

Kölner, das ist ja faktisch richtig, aber meinmst Du das "Mosem" das so macht b.z.w Versteht was er machen soll ??

S
SSGG

25.11.2007 um 19:34 Uhr

@mosem80, legt dem AG die nicht aktuellen Auflagen aller Sachmittel auf seinen Schreibtisch, dann kann er selbst zusammenreimen, was noch in Eurem Besitz ist.

DAH
Der alte Heini

25.11.2007 um 20:14 Uhr

mosem80, wo ist denn das Problem. Ein Betriebsratsmitglied stellt sich von der Arbeit für notwendige Betriebsratsarbeit frei und macht eine Inventur. Hier führt der Kollege sämtliche Sachmittel auf, die dem BR vom AG zur Verfügung gestellt wurden. Das fängt an beim Bleistift und Kugelschreiber, über Briefumschläge, Bücher, Stühle, Tisch, Schreibtisch, usw. Nun gleicht der BR ab was noch für die BR Arbeit benötigt wird, zB. die neuesten Auflagen von Fachbücher, vielleicht ist auch ein BR PC notwendig, usw. und fordert dies mit einem entsprechenden Betriebsratsbeschluss vom AG ein. Sollte der BR nachträglich noch feststellen, dass weitere Sachmittel notwendig sind, so könne auch diese Sachen mit einem entsprechenden Beschluss gefordert werden. Verweigert der Arbeitgeber Sachmittel, so sollte der BR sich überlegen ob er mit Hilfe des Arbeitsgerichts die Sachmittel einfordert.

M
mosem80

25.11.2007 um 20:35 Uhr

Hallo Heini ich meine ja nicht das wir etwas nicht bekommen, darum geht es ja gar nicht. Sondern der Arbeitgeber möchte eine Aufstellung aller Sachmittel unseres Betriebsrates. Meine Frage war, müssen wir dies tun oder können wir auch sagen schau in deine Unterlagen, da findest du alles was du brauchst. Wir haben nämlich keine Lust eine Inventur durchzuführen. Außerdem wissen wir ja nicht was die Vorgänger BRs alles bestellt haben und wenn dann etwas weg ist, wird uns dies in die Schuhe geschoben.

DAH
Der alte Heini

25.11.2007 um 20:49 Uhr

mosem80, vielleicht ist es gerade sinnvoll bei jedem Betriebsratswechsel eine Inventur zu machen, damit gerade deine Befürchtungen, wie, "wenn dann etwas weg ist, wird uns dies in die Schuhe geschoben", vorzubeugen. In vielen Firmen ist es üblich jährlich auch eine Inventur des Firmenvermögens durchzuführen, wobei auch die ganzen Arbeitsmittel, zB Schreibtische, Gabelstapler, Firmenfahrzeuge, usw. erfasst werden. Mann sollte nicht vergessen, auch wenn die Sachen im Betriebsratsbüro stehen, sind Diese immer noch das Eigentum des Arbeitgebers die dem BR "nur" zur Verfügung gestellt wurden. Ich sehe hier schon eine Verpflichtung des BR dem Arbeitgeber eine Aufstellung über die vom BR genutzten Sachmittel zugeben.

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