Erstellt am 05.11.2008 um 04:44 Uhr von carrie
@kid
§ 74 BetrVG könntet ihr ihm unter die Nase halten, wobei dort steht "sollten"............
Erstellt am 05.11.2008 um 06:24 Uhr von Mona-Lisa
@carrie,
stimmt in soweit, wenn sich beide Parteien einig sind, dass es keinen monatlichen Besprechungen bedarf, darum sieht das BetrVG hier nur eine Sollvorschrift.
Aber wenn eine Partei diese Besprechungen verlangt, kann das sehr wohl Sanktionen nach sich ziehen, vor allem wenn sich einer permanent verweigert!
@kid,
ihr scheint euren AG ganz gut im Griff zu haben! Nur solltet ihr die "vetrauensvolle Zusammenarbeit" nicht aus den Augen verlieren. Signalisiert immer wieder dass der Betriebsrat gesprächsbereit ist.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
Erstellt am 05.11.2008 um 08:35 Uhr von VIONÄR
Ach, wenn unser GF uns doch nur mal schreiben würde, da hat man wenigstens was in der Hand!