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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschäftsleitung und BR - wer ist Ansprechpartner?

N
Nickname07
Jan 2018 bearbeitet

kann die geschäftsleitung einen leitenden angestellten, der nicht in der geschäftsleitung des unternehmens ist, als ansprechpartner für den betriebsrat einsetzen? wir sind zwei gesellschaften, wobei es nur in einem ein br gibt. nun will die geschäftsleitung den leitenden angestellten für uns als ansprechpartner bestimmen. somit hätten wir keinen kontakt mehr mit der geschäftsleitung des unternehmens, ist das möglich?

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Community-Antworten (13)

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K.Etzer

02.02.2007 um 12:53 Uhr

Kurz und knapp: Ja. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des BR darauf, unmittelbaren persönlichen Kontakt zur Geschäftsführung zu haben.

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Fayence

02.02.2007 um 13:16 Uhr

Nickname07,

ich würde die Flinte nicht so schnell in´s Korn werfen! Der §74 Abs.1 BetrVG sagt aus, dass AG & BR mindestens einmal monatlich zu einer Besprechung zusammen kommen sollen.

Dazu Fitting, 23. Aufl., §74, RN 4ff

... Sowohl der BR als auch der AG sind verpflichtet, für die Durchführung dieser monatlichen Besprechung Sorge zu tragen. ...

An der monatlichen Besprechung haben der AG, sowie alle BRM teilzunehmen. ...

Der AG hat entweder persönlich teilzunehmen oder sich durch eine in der betrieblichen Organisation maßgeblich verantwortliche Person mit der für das Gespräch erforderlichen Sachkompetenz vertreten zu lassen. ...

Ich würde der Geschäftsleitung mein "Bedauern" schriftlich mitteilen und mich zumindest darum bemühen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung an dem Monatsgespräch teilnimmt!

K
K.Etzer

02.02.2007 um 13:20 Uhr

"Der AG hat entweder persönlich teilzunehmen oder sich durch eine in der betrieblichen Organisation maßgeblich verantwortliche Person mit der für das Gespräch erforderlichen Sachkompetenz vertreten zu lassen. ..."

Nichts anderes das tut der AG ja im hier beschriebenen Fall. Der Grad der maßgeblichen Verantwortung der als Vertreter benannten Person innerhalb der betrieblichen Organisation ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der betriebsinternen Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Ich sehe daher keine Chancen, auf persönlichen Zugang beharren zu können.

F
Fayence

02.02.2007 um 13:31 Uhr

K.Etzer,

der Versuch, zumindest das Monatsgespräch mit einem Mitglied der GF führen zu können, wird sich doch aber nicht schädlich auswirken!

Den direkten Kontakt zur GF würde ich mir als BR nicht so einfach nehmen lassen; da sollten sich im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit Kompromisse finden. Und darum geht´s mir.

N
Nickname07

02.02.2007 um 13:48 Uhr

Aber wie sollen wir erfahren wenn in der Geschäftsleitung Strukturen besprochen werden die uns betreffen, und unser neuer Ansprechpartner wird in diesen Sachen nicht eingeweiht. Dann haben wir wahrscheinlich ein großes Problem, oder? Das Problem ist auch das unser Abteilungsleiter auch sehr wenig von der Geschäftsführung erfährt. Hätten wir zu denen keinen Kontakt mehr, dann würden wir gar nichts mehr erfahren. Das ist die Gefahr die wir hier sehen.

F
Fayence

02.02.2007 um 14:04 Uhr

Nickname07,

Du wirst nicht allen Ernstes annehmen können, dass die GF Euch bislang in Dinge eingeweiht hat, in die sie Euch nicht einweihen wollte! Auch wirst Du nicht belegen können, wie der konkrete Wissensstand Eures Abteilungsleiters ist.

Kurzum, ein BR wird immer nur das erfahren, was er zu gegebenem Zeitpunkt erfahren soll oder muss! Es liegt folglich in erster Linie an Euch, entsprechende Informationen einzufordern; auch wenn es eine "Bringschuld" des Arbeitgebers gibt, die "Holschuld" eines BRs spielt im täglichen BR-Leben die grössere Rolle!

Sucht den Kompromiss!

K
K.Etzer

02.02.2007 um 14:26 Uhr

@Fayence: Sicher wird sich ein Versuch nicht schädlich auswirken. Er wird aber leer laufen, wenn die Vertretungsvoraussetzungen vorliegen. Der Arbeitgeber wird dann zu Recht auf die von ihm benannte Ansprechperson verweisen können.

Anderer Auffassung könnte man sein, wenn der Gesetzgeber in den Normen des BetrVG ausdrücklich den Unternehmer oder den Betriebsinhaber genannt hätte. Hat er aber nicht, und damit hat er dem Betriebsinhaber die Freiheit eingeräumt, sich nicht zwingend " in persona" mit seinem BR beschäftigen zu müssen.

P
paula

02.02.2007 um 14:27 Uhr

@Nickname07

Deine Argumente zeigen doch, dass der BR sich bemühen sollte für das Monatsgespräch die GF an den Tisch zu holen. Ansonsten hat Fayence völlig recht. Ihr seid gefordert. Und wenn Euer neuer Ansprechpartner nicht kompetent Auskunft geben kann, dann schreibt doch einen Brief direkt an die GF und stellt Eure Fragen dort doch direkt

K
K.Etzer

02.02.2007 um 14:40 Uhr

Paula, und dann? Dann wird die GF dieses Schreiben an den Vertreter weiterreichen mit der Bitte um Erledigung. Und dann wäre man wieder genau da, wo man angefangen hat.

F
Fayence

02.02.2007 um 14:42 Uhr

K.Etzer,

Du bist ganz schön destruktiv! ;-))

N
Nickname07

02.02.2007 um 15:22 Uhr

danke für eure hilfe. ja das befürchten wir auch, das wir so keine info mehr bekommen werden. wie siehts denn aus wenn wir eine betriebsvereinbarung machen wollen (die jetzt auch ansteht), da kann die geschäftsleitung sich doch nicht aus der pflicht nehmen, oder?

P
paula

02.02.2007 um 15:41 Uhr

@nickname07

auch da kann sie einen entsprechend beauftragten Vertreter schicken.... leider

@K.Etzer Wenn ich es nicht versuche werde ich nie etwas erreichen.

K
K.Etzer

02.02.2007 um 16:50 Uhr

@Paula: Ja nee, is klar :-)

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