W.A.F. LogoSeminare

Ansprüche einfordern

G
gogodolly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen ? AG hat Urlaubsgeld nicht bezahlt. Wollen es nun einfordern, laut Tarifvertrag haben Gewerkschaftsmitglieder eine 3- monatige Verwirkungsfrist um Ansprüche geltend zu machen. Nun die Frage ist irgendwo gesetzlich eine Verwirkungsfrist festgeschrieben ? -Für die ,die nicht in der Gewerkschaft sind ? Danke für Hilfe : gogodolly

1.943012

Community-Antworten (12)

E
eveline

28.09.2011 um 13:58 Uhr

da ihr ein tarifierter Betrieb seid, gilt der TV hier für alle. Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.

P
paula

28.09.2011 um 14:14 Uhr

@eveline

das kann sich dort nur aus dem Arbeitsvertrag (ggf. durch Bezugnahmeklausel) oder einer Allgemeinverbindlichkeit des TV ergeben. Von alleine wirken solche Normen nicht auf alle AN des Betriebes!

Nichttarifgebunde MA sollten genau einmal prüfen, ob und ggf. woher überhaupt der Anspruch auf das Urlaubsgeld kommt. Achtung: es handelt sich um individualrechtliche Ansprüche. Daher müssend die AN selber die Ansprüche geltend machen. Der BR kann das nicht einfach für die MA

L
Lernender

28.09.2011 um 14:26 Uhr

Wenn ich deine Frage richtig verstehe § 195 BGB, demnach 3 Jahre

E
eveline

28.09.2011 um 14:38 Uhr

paula

...das kann sich dort nur aus dem Arbeitsvertrag (ggf. durch Bezugnahmeklausel) oder einer Allgemeinverbindlichkeit des TV ergeben. Von alleine wirken solche Normen nicht auf alle AN des Betriebes!

Was habe ich denn geschrieben???

Es ist doch eigentlich deutlich ...Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.

B
Browser

28.09.2011 um 14:54 Uhr

@Lernender,

dies gilt wohl nur dann, wenn im TV keine Ausschlussklausel vorhanden ist ;)

L
Lernender

28.09.2011 um 15:05 Uhr

Browser,

wer hat in dem Betrieb einen Tarifvertrag?

B
Browser

28.09.2011 um 15:12 Uhr

@Lernender,

[mal Glaskugel an] ich gehe davon aus das TE seine Frage nicht vollumfassend äusserte bzw. nicht wirklich alle Informationen mitteilte, daher gehe ich ferner davon aus, das der TV allgemeinverbindlich erklärt wurde und somit die Ausschlussklausel auch für Nichtgewerkschafter gilt.[mal Glaskugel ausmach] ;)

Andernfalls hätte er vielleicht geschrieben, dass NUR Gewerkschafter Anspruch auf Urlaubsgeld hätten ;)

P
paula

28.09.2011 um 15:51 Uhr

@eveline

nein das hast du eben so nicht geschrieben!

Dein 1. Satz:

da ihr ein tarifierter Betrieb seid, gilt der TV hier für alle.

Das ist eben so erst einmal falsch!

Dein 2. Satz:

Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.

Auch??? Bedeutet also, dass der 1. Satz ohne Einschränkung gilt und der Arbeitsvertrag eine evtl. weitere Anspruchsgrundlage ergibt

Wenn man schon auf solche Fragen antwortet sollte man dies doch bitte mit der erforderlichen Sorgfalt machen

G
gironimo

28.09.2011 um 15:55 Uhr

Ich gehe davon aus, dass in Euren Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag bezug genommen wird, wenn es um das Urlaubsgeld geht (oder die Anwendung des Tarifes wird allgemein im Arbeitsvertrag erwähnt - ist doch so - lies doch noch mal nach) - dann gelten auch für Nichtmitglieder die 3 Monate. Nichtmitglieder der Gewerkschaft können - je nach Falllage und Arbeitsvertrag - möglicher Weise gar keinen Anspruch auf das tarifl. Urlaubsgeld haben. Du solltest die Frage mit einem Fachanwalt im Detail klären.

B
Browser

28.09.2011 um 16:09 Uhr

@gironimo,

selbst wenn im AV diesbezüglich nichts steht, ist der TV allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt der TV auch für Nichtgewerkschafter und die Ausschlussklausel gilt dann eben für alle ;)

[nochmal Glaskugel anmach] Da der AG offenbar das Urlaubsgeld bisher AUCH Nichtgewerkschaftler auszahlte, besteht hier zumindest die Vermutung der betrieblichen Übung, es sei denn die Freiwlilligkeit und zukünftige Rechtsanspruchlosigkeit wurde regelmässig verkündet, andernfalls eben einklagen. Wenn es so sein könnte wie Du es im zweiten Satz schilderst, hätte der AG und die Gewerkschaft den TV nicht allgemeinverbindlich erklärt UND der AG hätte auch vorher nie das Urlaubsgeld ausbezahlen dürfen. Hätte er aber dieses getan, nämlich auf Bezugnahme das der TV bzw. das Urlaubsgeld nur Gewerkschafter zusteht und ausbezahlt würde, wären ALLE MA in die Gewerkschaft eingeteten und die Frage hätte sich dann aber erübrigt [mal Glaskugel wieder ausmach] ;)

L
Lernender

28.09.2011 um 18:06 Uhr

gogodolly,

damit hier nicht dauernd Glaskugeln an und ausgehen, teil doch bitte mit worauf sich der Anspruch von nicht Gewrkschftern auf Urlaubsgeld ergibt.

B
Browser

28.09.2011 um 18:43 Uhr

:)))) spart auch Strom, meine zieht nämlich wie sonstwas :))))

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Verwirkung von Ansprüchen

Älter

Hallo, mir geht es darum, was ist wenn der Arbeitgeber zuviel Lohn Gezahlt hat. Im TV habe ich folgende Punkte gefunden. 138 Der Arbeitnehmer ist zur Nachprüfung seiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung v

Anspruch nicht bedient, aber auch nicht abgelehnt - weiteres Vorgehen???

Älter

Hallo, in unserem Tarifvertrag gibt es eine Ausschlussfrist für Ansprüche: (I) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind wie folgt schriftlich geltend zu machen: [a) Ansprüche auf Zuschläge ...

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?

Älter

Viele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um. Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen. Es gibt eine

ADEXA TV NRW - Apotheke Übergang und Lohnerhöhung ausgehebelt?

Älter

Hallo zusammen, es geht um eine Apotheke, die der Adexa angeschlossen ist in NRW. Dort wurde der Besitzer gewechselt. Die Adexa hat eine Lohnerhöhung von 2,5% zum 1.6.17 rückwirkend bis 1.1. herausge

Kann ein BR-Mitglied die Behandlung eines Themas bei der nächsten BR-Sitzung einfordern?

Älter

Wir sind ein 11-BR-Gremium und ich möchte, dass unser BR-Vorsitzender für die Donnerstagssitzung ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung setzt. Der BR-V meinte, er erstellt die TO und nur ein Mehrhe