Erstellt am 28.09.2011 um 11:58 Uhr von eveline
da ihr ein tarifierter Betrieb seid, gilt der TV hier für alle. Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.
Erstellt am 28.09.2011 um 12:14 Uhr von paula
@eveline
das kann sich dort nur aus dem Arbeitsvertrag (ggf. durch Bezugnahmeklausel) oder einer Allgemeinverbindlichkeit des TV ergeben. Von alleine wirken solche Normen nicht auf alle AN des Betriebes!
Nichttarifgebunde MA sollten genau einmal prüfen, ob und ggf. woher überhaupt der Anspruch auf das Urlaubsgeld kommt. Achtung: es handelt sich um individualrechtliche Ansprüche. Daher müssend die AN selber die Ansprüche geltend machen. Der BR kann das nicht einfach für die MA
Erstellt am 28.09.2011 um 12:26 Uhr von Lernender
Wenn ich deine Frage richtig verstehe § 195 BGB, demnach 3 Jahre
Erstellt am 28.09.2011 um 12:38 Uhr von eveline
paula
...das kann sich dort nur aus dem Arbeitsvertrag (ggf. durch Bezugnahmeklausel) oder einer Allgemeinverbindlichkeit des TV ergeben. Von alleine wirken solche Normen nicht auf alle AN des Betriebes!
Was habe ich denn geschrieben???
Es ist doch eigentlich deutlich ...Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.
Erstellt am 28.09.2011 um 12:54 Uhr von Browser
@Lernender,
dies gilt wohl nur dann, wenn im TV keine Ausschlussklausel vorhanden ist ;)
Erstellt am 28.09.2011 um 13:05 Uhr von Lernender
Browser,
wer hat in dem Betrieb einen Tarifvertrag?
Erstellt am 28.09.2011 um 13:12 Uhr von Browser
@Lernender,
[mal Glaskugel an] ich gehe davon aus das TE seine Frage nicht vollumfassend äusserte bzw. nicht wirklich alle Informationen mitteilte, daher gehe ich ferner davon aus, das der TV allgemeinverbindlich erklärt wurde und somit die Ausschlussklausel auch für Nichtgewerkschafter gilt.[mal Glaskugel ausmach] ;)
Andernfalls hätte er vielleicht geschrieben, dass NUR Gewerkschafter Anspruch auf Urlaubsgeld hätten ;)
Erstellt am 28.09.2011 um 13:51 Uhr von paula
@eveline
nein das hast du eben so nicht geschrieben!
Dein 1. Satz:
da ihr ein tarifierter Betrieb seid, gilt der TV hier für alle.
Das ist eben so erst einmal falsch!
Dein 2. Satz:
Das dürfte sich auch aus eurem ArbV ergeben.
Auch??? Bedeutet also, dass der 1. Satz ohne Einschränkung gilt und der Arbeitsvertrag eine evtl. weitere Anspruchsgrundlage ergibt
Wenn man schon auf solche Fragen antwortet sollte man dies doch bitte mit der erforderlichen Sorgfalt machen
Erstellt am 28.09.2011 um 13:55 Uhr von gironimo
Ich gehe davon aus, dass in Euren Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag bezug genommen wird, wenn es um das Urlaubsgeld geht (oder die Anwendung des Tarifes wird allgemein im Arbeitsvertrag erwähnt - ist doch so - lies doch noch mal nach) - dann gelten auch für Nichtmitglieder die 3 Monate.
Nichtmitglieder der Gewerkschaft können - je nach Falllage und Arbeitsvertrag - möglicher Weise gar keinen Anspruch auf das tarifl. Urlaubsgeld haben. Du solltest die Frage mit einem Fachanwalt im Detail klären.
Erstellt am 28.09.2011 um 14:09 Uhr von Browser
@gironimo,
selbst wenn im AV diesbezüglich nichts steht, ist der TV allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt der TV auch für Nichtgewerkschafter und die Ausschlussklausel gilt dann eben für alle ;)
[nochmal Glaskugel anmach] Da der AG offenbar das Urlaubsgeld bisher AUCH Nichtgewerkschaftler auszahlte, besteht hier zumindest die Vermutung der betrieblichen Übung, es sei denn die Freiwlilligkeit und zukünftige Rechtsanspruchlosigkeit wurde regelmässig verkündet, andernfalls eben einklagen. Wenn es so sein könnte wie Du es im zweiten Satz schilderst, hätte der AG und die Gewerkschaft den TV nicht allgemeinverbindlich erklärt UND der AG hätte auch vorher nie das Urlaubsgeld ausbezahlen dürfen. Hätte er aber dieses getan, nämlich auf Bezugnahme das der TV bzw. das Urlaubsgeld nur Gewerkschafter zusteht und ausbezahlt würde, wären ALLE MA in die Gewerkschaft eingeteten und die Frage hätte sich dann aber erübrigt [mal Glaskugel wieder ausmach] ;)
Erstellt am 28.09.2011 um 16:06 Uhr von Lernender
gogodolly,
damit hier nicht dauernd Glaskugeln an und ausgehen, teil doch bitte mit worauf sich der Anspruch von nicht Gewrkschftern auf Urlaubsgeld ergibt.
Erstellt am 28.09.2011 um 16:43 Uhr von Browser
:)))) spart auch Strom, meine zieht nämlich wie sonstwas :))))