Hallo, wer kann helfen ?
AG hat Urlaubsgeld nicht bezahlt. Wollen es nun einfordern, laut Tarifvertrag haben Gewerkschaftsmitglieder eine 3- monatige Verwirkungsfrist um Ansprüche geltend zu machen. Nun die Frage ist irgendwo gesetzlich eine Verwirkungsfrist festgeschrieben ? -Für die ,die nicht in der Gewerkschaft sind ?
Danke für Hilfe : gogodolly