Erstellt am 27.06.2015 um 12:12 Uhr von gironimo
Er ist doch bei Euch eingegliedert um im Sinne des BetrVG Arbeitnehmer bei Euch. Dann gelten auch die BVs. Laut § 77 BetrVG kann die Geltung nicht ausgeschlossen werden.
Die Frage wäre höchstens - gilt die BV angesichts des § 77 Abs. 3 BetrVG überhaupt. Aber wenn der AG sie anwendet - dann bei jeden.