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Uralubsgeld Anspruch oder nicht?

O
oeschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe die u.a Frage eines Mitarbeiters bekommen. Er hat neu bei uns angefangen allerdings hat der Arbeitgeber im selben Betrieb eine neue Gesellschaft gegründet wo dieser Mitarreiter jetzt unter Vertrag ist. Sein Arbeitsvetrag lautet auf diese Firma. Faktisch besteht aber kein Unterschied von der Arbeit zu allen anderen im Betrieb beschäftigten Mitarbeitern. Wir bekommen jetzt alle Urlaubsgeld und er wahrscheinlich nicht, obwohl in seinem Arbeitsvetrag steht das die geltende Betriebsvereinbarung gilt. Ansonsten ist zu Sonderzahlungen nichts im Arbeitsvertrag geregelt. Hat er nun Anspruch auf diese Zahlung oder nicht?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.06.2015 um 14:12 Uhr

Er ist doch bei Euch eingegliedert um im Sinne des BetrVG Arbeitnehmer bei Euch. Dann gelten auch die BVs. Laut § 77 BetrVG kann die Geltung nicht ausgeschlossen werden.

Die Frage wäre höchstens - gilt die BV angesichts des § 77 Abs. 3 BetrVG überhaupt. Aber wenn der AG sie anwendet - dann bei jeden.

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