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Community-Antworten (1)
27.06.2015 um 14:12 Uhr
Er ist doch bei Euch eingegliedert um im Sinne des BetrVG Arbeitnehmer bei Euch. Dann gelten auch die BVs. Laut § 77 BetrVG kann die Geltung nicht ausgeschlossen werden.
Die Frage wäre höchstens - gilt die BV angesichts des § 77 Abs. 3 BetrVG überhaupt. Aber wenn der AG sie anwendet - dann bei jeden.
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