Anspruch auf Prämie?
Hallo, wir sind im Unternehmen nicht mehr Tarifgebunden.Es gibt allerdings Mitarbeiter die noch Tarifverträge haben.Wir haben Innendienst und Aussendienst.Es wurde in 06 eine freiwillige Prämie angedacht.Für den Aussendienst war ein Wettbewerb zum erreichen der Prämie Voraussetzung.Im Innendienst gibt es keine Möglichkeit dies in einen Leistungswettwerb zu verpacken.Jetzt haben einige Aussendienstler die Prämie nicht geschafft.Nun treten sie an uns heran und sagen, sie seien Tarifvgebunden und hätten Anspruch auf die Prämie wie im Innendienst. Meine Frage: Haben die Kollegen Anspruch auf die Prämie?
Community-Antworten (5)
08.05.2007 um 00:44 Uhr
a.tens: Solch Prämienspiele sind Zutimmungspflichtig nach 87 - der Topf steht auf dem Tisch und ihr führt die Hand mit dem Löffel. Was habt Ihr den damals dazu gesagt? b.tens: Wie können einige Kollegen tarifgebunden sein, andere nicht, wenn der ArG es nicht ist? Entweder gilt eine Nacxhlaufzeit für alle oder der ArG ist raus und damit fehlt Euch die zwei Tarifpartei....
08.05.2007 um 00:50 Uhr
@hans
"..b.tens: Wie können einige Kollegen tarifgebunden sein..."
Ich könnte mir vorstellen, dass dies in den geltenden ( unterschiedlichen) Arbeitsverträgen verschiedener MA so geregelt ist.
LG
08.05.2007 um 00:55 Uhr
@Sphinx, durchaus - wie bei uns im Konzern z.B.... Nichts desto trotz - ist der ArG ausgestiegen gilt kein TV sondern Individualrecht, welches sich je nach Formulierung an geltende / zum Abschluss Austritt des ArG gültige TV's anlehnt. Ergo sind die Kollegen nicht gebunden sondern bevorzugt :-)
08.05.2007 um 01:02 Uhr
@Hans
"...an geltende / zum Abschluss Austritt des ArG gültige TV's ..."
M.E. ist es unerheblich ob und wann der AG ausgetreten ist, wenn im AV
vereinbart wurde, dass als Grundlage z.B. der TVÖD in seiner jeweils gültigen
Fassung gilt.
LG
08.05.2007 um 01:27 Uhr
Sphinx, das ist nicht nur Deine, auch meine Auffassung, die sich aus den Worten "an geltende" ergibt. Aber sicher kennst Du auch Verträge, in den Bezug auf den "derzeit gültigen TV"" genommen wird - was den Zeitpunkt des Austrittes wichtig werden lassen wird.
Aber das hilft hier auch nicht weiter. Gesetz dem Fall, die Aussendienstler lehnen sich an einen -wann auch immer gültigen (denn im Prinzip geht's da ja um den GTV, vielleicht noch VL und Kündigung) - TV an: I.d.R. sind den den Tarifverträgen Aussen- und Innendienstler strikt voneinander getrennt. U.A., weil Aussendienstler am Verkauf partiziepieren, daher ist es m.E. auch nicht möglich, das sie auf die Innendienst-Regel umsteigen, nur weil diese gerade mal günstiger ist.
Hans
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