Erstellt am 06.07.2012 um 11:13 Uhr von blackjack
klärchen,
über Zulagen könnte im TV etwas geregelt sein.
In Räumen mit Temperaturen unter -25 °C dürfen sich gemäß * BGV D4 * die Beschäftigten nicht länger als zwei Stunden ununterbrochen aufhalten. Nach dieser Zeit müssen sie den Raum für mind. 15 Minuten zum Aufwärmen verlassen. Sofern der Raum weniger als 15 Minuten verlassen wird, gilt dies nicht als eine Unterbrechung der Aufenthaltszeit. Insgesamt dürfen sich Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden täglich in Räumen mit Temperaturen unter -25 °C aufhalten.
Erstellt am 06.07.2012 um 11:27 Uhr von rkoch
Bzgl. Eurer BV ist aber auch etwas zu sagen:
> vereinbart ist das unsere Mitarbeiter in der Tiko 25 % Kältezulage pro Stunde bekommen
> und 20 Minuten Aufwärmpausen alle 2 Stunden.
Derartiges (zumindest die 25% Zulage, aber auch wenn die Aufwärmpause zur Arbeitszeit gezählt hat) ist in BV durch §77 (3) BetrVG verboten! Die BV ist in diesen beiden Sachen unwirksam. Das ist jetzt aber kein Nachteil, sondern ein Vorteil.
Da der AG diese (beiden) Vergünstigungen gewährt hat, ohne durch eine wirksame BV dazu gezwungen gewesen zu sein, wird derartiges i.d.R. in einen Vertrag zu Gunsten Dritter umgedeutet. Die Kündigung der BV kann diesen Vertrag i.d.R. nicht aufheben. Der AG ist also i.d.R. auch nach Kündigung der BV verpflichtet, diese weiter zu bezahlen. Dumm nur, dass es die AN selbst sind, die diesen Anspruch einklagen müssen, wenn der AG die Zahlungen einstellt.
Im Übrigen ist die Verteilung der AZ und der Pausen (das ist in BV zulässig) ein Fall von §87 (1) Nr. 2, die BV geht nach der Kündigung in die Nachwirkung, gilt also weiter, bis sie durch eine neue Regelung (wischen AG und BR) ersetzt wird. So lange ihr Euch also auf keine andere Regelung einlasst (warum solltet ihr) ändert sich nichts. Nur wenn der AG eine neue, funktionell bessere Regelung findet und vorschlägt, solltet ihr Argumente dagegen finden, für den Fall dass der AG die Einigungsstelle anruft.
NB: Vielleicht interessant: http://www.baua.de/de/Publikationen/AWE/Band4/AWE121.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Hab ich so nebenbei zu dem Thema bei Google gefunden.