Zustimmung zur Versetzung
Hallo BR Kollegen, mus der BR seine Zustimmung für eine Versetzung geben, wenn diese Versetzung im Sinne des AN ist und der AN der Versetzung zustimmt?
Community-Antworten (3)
22.06.2011 um 12:58 Uhr
Der BR muss nach §99 BetrVG angehört werden und könnte der Versetzung widersprechen, wenn es gewichtige Gründe hierfür gibt.
22.06.2011 um 14:07 Uhr
wenn diese Versetzung im Sinne des AN ist und der AN der Versetzung zustimmt?
Das geht den BR nur wenig an. Der BR hat grundsätzlich kollektiv zu denken, d.h. er hat die Auswirkung dieser Versetzung auf die anderen AN zu betrachten und das Interesse des AN muß dann u.U. hinter den Interessen anderer zurückstehen. Aber natürlich hat er auch den AN zu schützen. Das oben gesagte hat nur EINE Auswirkung auf die Entscheidung des BR: Wenn der AN tatsächlich einverstanden ist oder die Versetzung sogar selbst gefordert hat, das kann in der Maßnahme faktisch keine Benachteiligung des AN liegen, also kann der BR aus diesem Grund der Versetzung nicht widersprechen, wohl aber wegen anderer Gründe.
22.06.2011 um 15:12 Uhr
Hallo Kollege,
Nach dem der BR informiert wurde, sollte er einfach nicht reagieren. Dann läuft die Frist von einer Woche ab und der Versetzung des MA ist stattgegeben. Andereseits würde ich in meinem Betrieb inerhalb der Frist den MA in einem vertraulichen Gespräch selbst befragen. Oft steckt ein Zwang seitens des AG dahinter und es ist nicht wirklich der Wunsch des MA .
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