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Zustimmung bei Versetzung

N
nkramlinger
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat Zustimmungspflichtig bei Versetzung einer Kollegin.

1.44002

Community-Antworten (2)

A
Angie

10.06.2015 um 14:05 Uhr

Der Betriebsrat ist bei jeder Versetzung anzuhören nach § 99 Abs. 1 BetrVG. die Zustimmung verweigern kann er nur nach den unter § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführten Gründen. Ist deine Kollegin auch BR dann gilt § 103 Abs. 3 BetrVG. LG Angie

H
Hoppel

12.06.2015 um 11:31 Uhr

@ nkramlinger

Als BRM sollte man wissen, dass das BetrVG keine ZustimmungsPFLICHT eines BR kennt.

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