Erstellt am 10.06.2015 um 12:05 Uhr von Angie
Der Betriebsrat ist bei jeder Versetzung anzuhören nach § 99 Abs. 1 BetrVG. die Zustimmung verweigern kann er nur nach den unter § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführten Gründen.
Ist deine Kollegin auch BR dann gilt § 103 Abs. 3 BetrVG.
LG
Angie
Erstellt am 12.06.2015 um 09:31 Uhr von Hoppel
@ nkramlinger
Als BRM sollte man wissen, dass das BetrVG keine ZustimmungsPFLICHT eines BR kennt.