Zustimmung bei Versetzung
Ist der Betriebsrat Zustimmungspflichtig bei Versetzung einer Kollegin.
Community-Antworten (2)
10.06.2015 um 14:05 Uhr
Der Betriebsrat ist bei jeder Versetzung anzuhören nach § 99 Abs. 1 BetrVG. die Zustimmung verweigern kann er nur nach den unter § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführten Gründen. Ist deine Kollegin auch BR dann gilt § 103 Abs. 3 BetrVG. LG Angie
12.06.2015 um 11:31 Uhr
@ nkramlinger
Als BRM sollte man wissen, dass das BetrVG keine ZustimmungsPFLICHT eines BR kennt.
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