Erstellt am 21.05.2015 um 12:04 Uhr von Kölner
Für die zwei bleibenden sollte der BR ne Anhörung bekommen. Die beiden anderen gehen wieder. Fertig
Erstellt am 21.05.2015 um 15:26 Uhr von gironimo
>Dies wurde mit BR. Protokolliert und mit Fristdauer festgesetzt<
das klingt ja schon so, als wäre es falsch gelaufen. Hat denn der BR der Versetzung zugestimmt (bzw. nicht die Zustimmung verweigert)? Also - hat eine Anhörung und BR-Sitzung mit Beschlussfassung stattgefunden?
>Nicht zurück möchten und in den versetzen Betrieb sich wohlfühlen<
Das dürfte nicht reichen, die neuerliche Versetzung abzulehnen. Es gelten ja nur die im § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe für eine Ablehnung.
Ihr könnt also nur im Vorfeld auf diplomatischem Wege etwas erreichen (Überzeugungsarbeit beim Arbeitgeber; andere Lösungswege vorschlagen).
Erstellt am 21.05.2015 um 17:29 Uhr von Fannolli
Ja ich denke auch es wäre nur mit Vernunft möglich eventuell den 3 Kollege auch da zu lassen.
Danke