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Rechte/Pflichten Ersatzmitglieder

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appletree
Jan 2018 bearbeitet

Darf bzw. muss ein Ersatzmitglied alle Aufgaben des "verhinderten" BRM übernehmen, solange er "verhindert" ist, z.B. wenn das BRM immer die Dienstpläne kontrolliert ? Sollte EBRM nicht mitgeteilt werden, ab wann sie BRM sind und bis wann, und darf ein EBRM in diesem Zeitraum Einsicht in die BR Arbeit nehmen?

appletree

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Community-Antworten (6)

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pfeilenbogen

18.07.2010 um 21:27 Uhr

Dienstpläne kontrollieren, geht eigentlich nicht. denn Mandatsarbeit hat Vorrang.

Somit, wenn das BRM im Betrieb ist, ist es nicht verhindert. Auch wenn ein Betrieb Mehrschichtbetrieb fährt bedeutet dieses nicht, dass in den Schichten in welchem das BRM nicht arbeitet es verhindert ist.

Nofalls nimmt es in den Zeiten der anderen Schiten BR-Aufgaben wahr und bekommt dafür einen Freizeitausgleich § 37

A
appletree

18.07.2010 um 21:33 Uhr

Sorry versteh die Antwort nicht.

Beispiel:BRM hat 3 Wochen Urlaub, dann ist das EBRM 3 Wochen lang BRM ?! Dann darf es 3 Wochen lang an der BR Arbeit teilnehmen, oder nicht? appletree

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pfeilenbogen

18.07.2010 um 21:38 Uhr

Ja!

Habe auch nichts anders geschrieben. Dringend Schulung besuchen!

A
appletree

18.07.2010 um 21:47 Uhr

Sorry, hatte das mit den Dienstplänen nicht kapiert. Das heißt also, es wäre sinnvoll jedem EBRM mitzuteilen von wann bis wann es BRM ist? Und auf Schulung lernt man sowas nicht.

P
pfeilenbogen

18.07.2010 um 23:10 Uhr

Das heißt also, es wäre sinnvoll jedem EBRM mitzuteilen von wann bis wann es BRM ist? Ja, durch den BRV

Und auf Schulung lernt man sowas nicht. Doch, so etwas lernt man auf Schulungen wie vieles andere auch!

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robinhood

19.07.2010 um 00:24 Uhr

appletree, denk dir nichts, pfeilenbogen-erwin ist etwas verwirrt und auch verwirrend

du rückst als EBRM nach aber wirst die Pflichten des verhinderten BRM nicht alle übernehmen können

an Sitzungen teilnehmen, ok aber z.b. Kontrolle der Dienstpläne , ohne entsprechende Fachkenntnis/Erfahrung/Einweisung macht keinen Sinn das wird dann ein anderes BRM übernehmen müssen bzw. der BRV entsprechend beschließen muß sowieso das gesamte Gremium, falls man mit dem Dienstplan nicht einverstanden wäre

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