Erstellt am 18.07.2010 um 19:27 Uhr von pfeilenbogen
Dienstpläne kontrollieren, geht eigentlich nicht. denn Mandatsarbeit hat Vorrang.
Somit, wenn das BRM im Betrieb ist, ist es nicht verhindert. Auch wenn ein Betrieb Mehrschichtbetrieb fährt bedeutet dieses nicht, dass in den Schichten in welchem das BRM nicht arbeitet es verhindert ist.
Nofalls nimmt es in den Zeiten der anderen Schiten BR-Aufgaben wahr und bekommt dafür einen Freizeitausgleich § 37
Erstellt am 18.07.2010 um 19:33 Uhr von appletree
Sorry versteh die Antwort nicht.
Beispiel:BRM hat 3 Wochen Urlaub, dann ist das EBRM 3 Wochen lang BRM ?! Dann darf es 3 Wochen lang an der BR Arbeit teilnehmen, oder nicht?
appletree
Erstellt am 18.07.2010 um 19:38 Uhr von pfeilenbogen
Ja!
Habe auch nichts anders geschrieben. Dringend Schulung besuchen!
Erstellt am 18.07.2010 um 19:47 Uhr von appletree
Sorry, hatte das mit den Dienstplänen nicht kapiert.
Das heißt also, es wäre sinnvoll jedem EBRM mitzuteilen von wann bis wann es BRM ist?
Und auf Schulung lernt man sowas nicht.
Erstellt am 18.07.2010 um 21:10 Uhr von pfeilenbogen
Das heißt also, es wäre sinnvoll jedem EBRM mitzuteilen von wann bis wann es BRM ist?
Ja, durch den BRV
Und auf Schulung lernt man sowas nicht.
Doch, so etwas lernt man auf Schulungen wie vieles andere auch!
Erstellt am 18.07.2010 um 22:24 Uhr von robinhood
appletree, denk dir nichts, pfeilenbogen-erwin ist etwas verwirrt und auch verwirrend
du rückst als EBRM nach
aber wirst die Pflichten des verhinderten BRM nicht alle übernehmen können
an Sitzungen teilnehmen, ok
aber
z.b. Kontrolle der Dienstpläne , ohne entsprechende Fachkenntnis/Erfahrung/Einweisung
macht keinen Sinn
das wird dann ein anderes BRM übernehmen müssen bzw. der BRV
entsprechend beschließen muß sowieso das gesamte Gremium,
falls man mit dem Dienstplan nicht einverstanden wäre