Erstellt am 28.03.2006 um 07:43 Uhr von Pit
Gleiche wie BR-Mitglied. Einsicht in Protokolle ja, da du dich ja mit allen Themen beschaeftigen musst und wissen solltest was " ablaeuft " solltest du zum "Einsatz" kommen. Nur beim KÜSchutz schauts etwas anders aus.
12 Monate nach deinem letzten Einsatz als Ersatzmitglied.Also nach jeder Sitzung wo du geladen wirst/warst.
Erstellt am 28.03.2006 um 09:24 Uhr von Angi1
Hallo Lil,
laut Fitting zu § 25 BetrVG
"Ersatzmitglied ist ein nicht gewählter Wahlbewerber, der nach § 25 eine Anwartschaft darauf hat, entweder im Falle einer nur vorübergehenden Verhinderung des Betriebsratsmitglied zeitweilig oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines BR Mitgliedes für den Rest der Amtszeit des BR kraft Gesetzes die Stellung eines ordentlichen BR Mitglieds einzunehmen. Solange dieser Fall nicht eingetreten ist, steht das Ersatzmitglied außerhalb des BR.
MfG
Angi1
Erstellt am 28.03.2006 um 09:33 Uhr von Ramses II
Pit,
das stimmt doch nicht!
Ersatzmitglieder haben regelmässig kein Einsichtsrecht in die BR-Unterlagen. Schon gar nicht müssen sie sich mit BR-Themen beschäftigen.
Im Vertretungs- (oder Nachrück)fall haben sie dann aber exakt die gleichen Rechte wie ordentliche BR-Mitglieder, inclusive des Kündigungsschutzes.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:26 Uhr von Pit
Wir haben eine offene Kommunikation mit den Ersatzmitgliedern und gewähren ein Einsichtsrecht. Wir sind sehr gut damit gefahren, auch ich als
BRV. Verhindert eine lange Diskussion in Sitzungen wenn " Alle " Bescheid wissen. Wir sind Betriebsraete und keine Geheimraete.
Erstellt am 28.03.2006 um 10:33 Uhr von Ramses II
Die Frage war aber nicht, wie das bei "Pit" im Betrieb gehandhabt wird, sondern nach den (gesetzlichen) Rechten und Pflichten.
Offene Kommunikation und die Beachtung der Gesetze muss sich überigens gar nicht gegenseitig ausschliessen, erfordert aber etwas Nachdenken.