Erstellt am 13.07.2006 um 19:49 Uhr von Hirnixxl
Er vertritt bei Verhinderung das ordentliche BRM mit allen Aufgaben, Rechten und Pflichten. Verhindert ist das BRM z. B. bei Krankhait Urlaub und Schulungen.
Erstellt am 13.07.2006 um 20:11 Uhr von Mona-Lisa
ergänzend:
nimmt das Ersatzmitglied aber mit der Vertretung nicht automatisch die Ämter und Funktionen des BRV wahr.
nicht zu vergessen, dass das Ersatzmitglied bei Vertretung 1 Jahr Kündigungschutz hat, und zwar immer wieder von vorne, wenn das BR-Mitglied verhindert íst.
Erstellt am 13.07.2006 um 21:51 Uhr von DocPille
@Mona-Lisa
was ist denn,wenn der Vorsitzende 6 wochen krank ist??
Erstellt am 13.07.2006 um 22:15 Uhr von Mona-Lisa
@ DocPille,
solche Situationen müssten gleich nach der Wahl geregelt werden! Allein schon aus dem Grund, dass bei bestimmten Anträgen des AG Fristen zu laufen beginnen.