Erstellt am 19.06.2014 um 12:52 Uhr von gironimo
Der BR-Vorsitzende ist lediglich BR-Mitglied wie jedes andere BR-Mitglied auch. Es hat lediglich die Aufgabe, die Beschlüsse des BR zu verkünden und Erklärungen der GL entgegen zu nehmen.
>mündlich über unsere Sitzung Informieren<
Er darf nur die Beschlüsse weitergeben. Was in den Sitzungen im Detail besprochen wurde, oder wer wie abgestimmt hat oder der gleichen, geht der GL nichts an.
Bei den "echten" Hinderungsgründen (Urlaub, Krankheit, Seminar) sind Ersatzmitglieder zu laden. Schicht ist kein echter Hinderungsgrund. Der Schichtler kann auch außerhalb der Schicht zur Sitzung kommen und Zeitausgleich verlangen (siehe § 37 BetrVG).
Der Stellv. Vorsitzende vertritt den verhinderten BRV zu 100%. Ist er nicht über den § 38 BetrVG freigestellt, kann er trotzdem die "erforderliche Zeit" über den § 37 BetrVG in Anspruch nehmen. Auch ist eine Ersatzfreistellung denkbar.
Erstellt am 19.06.2014 um 15:08 Uhr von noris
Vielen dank für die schnelle antwort.
Was ist mit dem Passwort geschützten pc?
Die Geschäftsleitung, schreibt vor das im vertretungsfall, max 1 Std die Sprechstunde und Vertretung zu vertreten sind.
Erstellt am 19.06.2014 um 15:32 Uhr von AlterMann
wie gironimo schon schrieb: Der Vorsitzende ist BRM wie alle anderen auch. Er hat zusätzlich die Funktin, den BR nach außen zu vertreten (sofern nicht in Einzelfällen andere BRM damit betraut sind). Daraus ergibt sich doch schon, dass BR-Unterlagen a l l e n BRM zur Verfügung stehen müssen. Das umfasst natürlich auch alle Dateien. Ein Informationsgefälle zwischen BRV und anderen BRM darf es nicht geben. Und wenn er das nicht begreift, solltet Ihr jemanden anderes wählen.
Erstellt am 19.06.2014 um 17:32 Uhr von Erdenbürger
Die GF hat den BR absolut gar nichts vorzuschreiben!!!
Erstellt am 19.06.2014 um 21:06 Uhr von noris
Ich danke euch für eure antworten