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Personalgespräch

T
Torsten
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen/innen,

wenn mich ein Kollege bittet, mit Ihm, zu einem Personalgespräch zu gehen, was kann ich als BR Mitglied falsch machen?.

Darf ich mich in das Gespräch einbringen oder muss ich um eine Gesprächspause bitten, wenn ich dem Kollegen beiseite stehen möchte?

Kann ich dem Kollegen Ratschläge, im Beisein seines Vorgesetztem geben oder muss ich mich ruhig verhalten?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Lieben Gruß Torsten

1.51307

Community-Antworten (7)

D
DerAlteHeini

07.07.2010 um 21:41 Uhr

Torsten Du weist, dass dem BR kein generelles Recht hat bei Gesprächen zwischen AN und AG dabei zu sein?

T
Torsten

07.07.2010 um 21:48 Uhr

Aber ja doch.

P
peters

07.07.2010 um 22:26 Uhr

@Torsten,

da wirst du schon selbst das nötige Fingerspitzengefühl haben müssen, um zu entscheiden, was du in Gegenwart des Vorgesetzten sagen willst/solltest oder lieber nur unter 4 Augen mit dem Kollegen.

Als BR wirst zu einem GESPRÄCH hinzugezogen (falls eine Rechtsgrundlage dafür besteht und der Arbeitgeber damit einverstanden ist, um dem Einwand vom Alten Heini Rechnung zu tragen). Das BetrVG sagt jedenfalls nicht, dass ein Mitarbeiter einen BR zum ZUHÖREN mitnehmen darf. Also darfst du dich auch am Gespräch beteiligen.

B
BRVLH

08.07.2010 um 11:53 Uhr

@ peters

Du weist, dass dem BR kein generelles Recht hat bei Gesprächen zwischen AN und AG dabei zu sein? Das BetrVG sagt jedenfalls nicht, dass ein Mitarbeiter einen BR zum ZUHÖREN mitnehmen darf.

dann schau dir mal bitte die §§ 81 und 82 BetrVG an.

edit ich meinte natürlich peters und nicht Torsten. SORRY

R
rkoch

08.07.2010 um 12:00 Uhr

@BRVLH

Den Einwurf versteh ich jetzt nicht..... zumindest nicht was Du uns mit dem Zitat sagen willst. Bist Du derselben Meinung wie das Zitat oder anderer Meinung?

B
BRVLH

08.07.2010 um 12:16 Uhr

Ich meinte natürlich die Antwort von peters und nicht Torsten. Kleiner Irrtum vom Amt ;) In den beiden §§ steht genau wann ein BR mitgehen darf, es kommt auf den Inhalt des Gesprächs an.

P
peters

08.07.2010 um 18:14 Uhr

BRVLH,

na ich hab auch nix Anderes behauptet. Ich meinte nur, wenn ein BRM zum GESPRÄCH mitgehen darf, dann darf er dort auch SPRECHEN und ist nicht auf das ZUHÖREN beschränkt. Oder liest du aus §§ 81 und 82 etwas Anderes?

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