Erstellt am 07.07.2010 um 19:41 Uhr von DerAlteHeini
Torsten
Du weist, dass dem BR kein generelles Recht hat bei Gesprächen zwischen AN und AG dabei zu sein?
Erstellt am 07.07.2010 um 19:48 Uhr von Torsten
Erstellt am 07.07.2010 um 20:26 Uhr von peters
@Torsten,
da wirst du schon selbst das nötige Fingerspitzengefühl haben müssen, um zu entscheiden, was du in Gegenwart des Vorgesetzten sagen willst/solltest oder lieber nur unter 4 Augen mit dem Kollegen.
Als BR wirst zu einem GESPRÄCH hinzugezogen (falls eine Rechtsgrundlage dafür besteht und der Arbeitgeber damit einverstanden ist, um dem Einwand vom Alten Heini Rechnung zu tragen). Das BetrVG sagt jedenfalls nicht, dass ein Mitarbeiter einen BR zum ZUHÖREN mitnehmen darf. Also darfst du dich auch am Gespräch beteiligen.
Erstellt am 08.07.2010 um 09:53 Uhr von BRVLH
@ peters
> Du weist, dass dem BR kein generelles Recht hat bei Gesprächen zwischen AN und AG dabei zu sein?
> Das BetrVG sagt jedenfalls nicht, dass ein Mitarbeiter einen BR zum ZUHÖREN mitnehmen darf.
dann schau dir mal bitte die §§ 81 und 82 BetrVG an.
edit
ich meinte natürlich peters und nicht Torsten. SORRY
Erstellt am 08.07.2010 um 10:00 Uhr von rkoch
@BRVLH
Den Einwurf versteh ich jetzt nicht..... zumindest nicht was Du uns mit dem Zitat sagen willst. Bist Du derselben Meinung wie das Zitat oder anderer Meinung?
Erstellt am 08.07.2010 um 10:16 Uhr von BRVLH
Ich meinte natürlich die Antwort von peters und nicht Torsten. Kleiner Irrtum vom Amt ;)
In den beiden §§ steht genau wann ein BR mitgehen darf, es kommt auf den Inhalt des Gesprächs an.
Erstellt am 08.07.2010 um 16:14 Uhr von peters
BRVLH,
na ich hab auch nix Anderes behauptet.
Ich meinte nur, wenn ein BRM zum GESPRÄCH mitgehen darf, dann darf er dort auch SPRECHEN und ist nicht auf das ZUHÖREN beschränkt.
Oder liest du aus §§ 81 und 82 etwas Anderes?