Erstellt am 01.10.2010 um 12:10 Uhr von BRVLH
Du/Ihr vertretet die AN und nicht den GF, wenn der AN es nicht wünscht das jemand vom BR bei dem Gespräch dabei ist, müsst ihr es respektieren. Ob es im nachhinhein sich als ein Fehler des AN rausstellt, den BR nicht mitzunehmen, ist sein Risiko. Verlangen kann es der AG nicht.
Erstellt am 01.10.2010 um 12:13 Uhr von pfeilenbogen
Siehe auch hier:
Danach hat der Arbeitnehmervertreter kein Recht, bei Personalgesprächen anwesend zu sein, in denen es um Arbeitsanweisungen oder sogar um Abmahnungen geht – auch wenn der betroffene Arbeitnehmer dies fordert. Die Begründung des Gerichts: In solchen Personalgesprächen würden nicht zwangsläufig auch Themen wie die Leistung oder die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung des Mitarbeiters erörtert, bei denen ein Teilnahmerecht des Betriebsrats bestehe. (Az.: 10 TaBV 67/07, LAG Hamm vom 19.10.2007). In dem verhandelten Fall ging es um eine Mitarbeiterin eines Logistikbetriebs, die angeforderte Berichte nicht abgeliefert hatte und deshalb von ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch gebeten worden war. Die Anwesenheit des Betriebsrats lehnte er ausdrücklich ab. Daraufhin ging der Betriebsrat vor Gericht.
Kritische Personalgespräche
Worauf Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen
Von Hendrik Bourguignon, Schmalz Rechtsanwälte
http://www.business-wissen.de/personalmanagement/kritische-personalgespraeche-worauf-sie-als-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-achten-muessen/
Erstellt am 01.10.2010 um 12:15 Uhr von larifari
Wenn ein MA ausdrücklich keinen BR bei Gesprächen dabei haben möchte, dann sollte es vom BR akzeptiert werden! Hinterher aber bitte nicht jammern lassen.