ein BR-M. wird zum Personalgespräch eingeladen . Der AG läd von sich aus den BR.-Vorsitzenden dazu ein . Das BR-Mitglied nimmt von sich aus ein BR-M. seiner Wahl mit.
Thema ist die Kündigung eines Mitarbeiters innerhalb der Probezeit. Das BR-M. hatte ein kurzes Gespräch mit dem Mitarbeiter . Diese Unterhaltung wird ihm nun hier zur Last gelegt.

Meine Frage ist .: Hat der AG. das Recht , von sich aus den BR-Vorsitzenden mit einzuladen ?

Man kann hier davon ausgehen , das der BR-Vorsitzenden nicht auf der Seite des BR-M. ist , sondern zugunsten des Arbeitgebers arbeitet .

Hier wird ein BR-M. vorgeführt und der BR-V. sieht sich in der Pflicht den AG. zu unterstützen , da er der Einladung des AG. Folge leistet , darum war meine Frage... hat der AG. das Recht den BR.-V. eizuladen ?

Darf er das ? Und wie soll das BR Mitglied sich dem AG jetzt verhalten ? Gibt es da Richtlinien ?