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Personalgespräch

E
Ert
Apr 2021 bearbeitet

ein BR-M. wird zum Personalgespräch eingeladen . Der AG läd von sich aus den BR.-Vorsitzenden dazu ein . Das BR-Mitglied nimmt von sich aus ein BR-M. seiner Wahl mit. Thema ist die Kündigung eines Mitarbeiters innerhalb der Probezeit. Das BR-M. hatte ein kurzes Gespräch mit dem Mitarbeiter . Diese Unterhaltung wird ihm nun hier zur Last gelegt.

Meine Frage ist .: Hat der AG. das Recht , von sich aus den BR-Vorsitzenden mit einzuladen ?

Man kann hier davon ausgehen , das der BR-Vorsitzenden nicht auf der Seite des BR-M. ist , sondern zugunsten des Arbeitgebers arbeitet .

Hier wird ein BR-M. vorgeführt und der BR-V. sieht sich in der Pflicht den AG. zu unterstützen , da er der Einladung des AG. Folge leistet , darum war meine Frage... hat der AG. das Recht den BR.-V. eizuladen ?

Darf er das ? Und wie soll das BR Mitglied sich dem AG jetzt verhalten ? Gibt es da Richtlinien ?

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Community-Antworten (9)

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rsddbr

01.04.2021 um 15:49 Uhr

Die Frage ist, ob es sich hier überhaupt über ein Personalgespräch handelt und damit das Recht auf Hinzuziehung eines BRM besteht. So wie ich es herauslese, möchte der AG ein BRM bzgl. seiner Betriebsratsarbeit kritisieren. Und da würde ich mich - unabhängig ob der BRV oder ein anderes BRM dabei ist - gemütlich zurücklehnen, mir die Rede des AG anhören und anschließend in einer höflichen Formulierung fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat (sofern es wirklich so harmlos ist, wie es hier dargestellt wurde).

C
celestro

01.04.2021 um 16:01 Uhr

"Hat der AG. das Recht , von sich aus den BR-Vorsitzenden mit einzuladen?"

Der AG hat kein Recht, ein Mitglied des BR zu Personalgesprächen hinzu zu ziehen. Es sei denn, der MA ist damit einverstanden.

K
Kjarrigan

01.04.2021 um 16:04 Uhr

Eine nachvollziehbare Sachverhaltsschilderung wäre hilfreich. Wer hat wen zu welchem Thema eingeladen?

Normaler Ablauf wäre: Der AG lädt ein MA zum Personalgespräch. Der Ma hat das Recht ein BRM seiner Wahl hinzuzuziehen.

Der AG kann dazu auch noch weitere Personen (z.B. Vorgesetzen des MA, Personaldirektor) einladen. Den BRV auch - aber welche Funktion soll der BRV da haben? (imho kann der MA den BRV ablehnen - da er ja ein anderes BRM wünscht) Und was wird dem BRM jetzt zur Last gelegt?

C
celestro

01.04.2021 um 16:16 Uhr

"(imho kann der MA den BRV ablehnen - da er ja ein anderes BRM wünscht)"

die Teilnahme des BRV kann der MA auch ablehnen, wenn er selbst kein BRM mitnimmt.

K
kratzbürste

01.04.2021 um 16:32 Uhr

Was wird denn da in dem Gespräch diskutiert? Das der Kollege mit dem Spricht, der in der Probezeit gekündigt werden soll, ist doch ein ganz normaler Vorgang. Wenn dann 4 Personen darüber sprechen, würde ich allerdings auch die Tassen im Schrank erwähnen.

E
enigmathika

01.04.2021 um 17:50 Uhr

Der Arbeitgeber will mit einem Mitglied des Betriebsrates sprechen und lädt dazu noch den BRV ein. Das eingeladene Mitglied nimmt ein anderes BRM mit zum Gespräch.
Thema des Gesprächs soll sein, dass das eingeladene BRM mit einem Mitarbeiter über dessen Kündigung in der Probezeit gesprochen hat. Verstehe ich das soweit richtig?

Wenn der AG an der Arbeit des Betriebsrats etwas zu bemängeln hat, dann ist der BRV der Ansprechpartner. Der kann dann dem AG (in einem Fall wie diesem) den Vogel zeigen oder (wenn tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt) die Beschwerde mit ins Gremium nehmen. Alles Andere ist kalter Kaffee.

Das Gespräch würde ich als BRM rundheraus ablehnen. (Bzw. abbrechen, wenn erst im Gespräch herauskommt, worum es geht)

D
DummerHund

01.04.2021 um 19:17 Uhr

Ich verstehe die ganze verdrehte Konstellation nicht. "ein BR-M. wird zum Personalgespräch eingeladen" Und "Thema ist die Kündigung eines Mitarbeiters innerhalb der Probezeit." Kann es hier sein das ein MA gekündigt werden soll und er dann geäußert hat ich möchte das BRM XY dabei ist und er deshalb geladen wurde? Dann passt das: "Das BR-Mitglied nimmt von sich aus ein BR-M. seiner Wahl mit" nicht. Oder soll es heißen, ein MA der gleichzeitig BRM ist soll gekündigt werden? Dann kann es Sinn machen wenn er ein BRM seines Vertrauens mit nimmt und ist auch erlaubt. Nun kommt die Ladung des BR Vorsitzenden ins Spiel. Der AG könnte Argumentieren: Bringst du eine weitere Person mit zu diesem Gespräch und ich sitze alleine hier, entsteht ein Ungleichgewicht; auch wegen evtl. Klagen. Hat den rechtlichen Hintergrund (und ich Kopiere) -----Der Arbeitgeber ist oft eine juristische Person und seine handelnden Personen (außer Geschäftsführer und Vorstand) sind im Prozess Zeugen. Es ensteht also ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Beweislage zugunsten des Arbeitgebers. Vor Gericht ist der Arbeitnehmer der klagt oder verklagt wird, selbst Partei und nicht Zeuge. ------ Dies hat mal so ein LAG aus Berlin- Brandenburg so entschieden.

Weitere Argumentation könnte aber auch sein. Ich muß den BR über den Vorsitzenden eh im Rahmen einer Anhörung zur beabsichtigten Kündigung unterrichten. Und so hat er alles Infos gleich aus erster Hand.

C
celestro

02.04.2021 um 23:23 Uhr

steht im Ursprungspost doch eigentlich sehr deutlich drin. Ein BRM wird zum AG zitiert. Der Grund ist, dass sich das BRM mit einem MA unterhalten hat, der gekündigt werden soll. Dies ist dem AG ein Dorn im Auge.

Sofern der AG hier zu einem Personalgespräch läd, kann das BRM ein anderes BRM mitnehmen. Der AG hat kein Recht, jemanden vom BR hinzu zu ziehen (es sei denn, der MA / das BRM mit dem gesprochen werden soll, wäre damit einverstanden).

Jetzt kommt das Thema auf den Tisch und dann wird es spannend. Ist das dann überhaupt noch ein Personalgespräch? Ich habe Zweifel ...

D
DummerHund

03.04.2021 um 01:01 Uhr

@celestro Dank deines Posts hier hat bei mir geschnackelt. Bin da dann bei dir das es gar kein Personalgespräch ist; so auch meine Meinung jetzt.

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