Erstellt am 07.11.2023 um 11:54 Uhr von RudiRadeberger
"Hier wäre ein Gesetzestext und ggf. passende Urteile hilfreich."
Das wirst du kaum finden. Denn es ist tatsächlich so, dass du dann 6 Stunden Minus machst. Wir lösen das so, dass die "fehlenden Stunden" an die anderen Wochentage drangehängt werden. Wir müssen allerdings nicht zwei Stunden am Sonntag arbeiten, sondern 3-4.
Erstellt am 07.11.2023 um 12:16 Uhr von xyz68
Der Ersatzruhetag kann übrigens ein ganz normaler freier Tag sein, zum Beispiel der Samstag, der der ohnehin vielleicht frei war. Wird hier ganz gut erklärt:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-sonn-und-feiertagsbeschaeftigung-3-ausgleich-fuer-sonn-und-feiertagsbeschaeftigung-und-tarifvertragliche-oeffnungsklauseln_idesk_PI42323_HI13017016.html
Zu beachten ist, das dieser Ruhetag 35 Stunden haben muss. Startpunkt ist nach Ende der Schicht. Dann kommen die 11 Stunden Ruhepause und danach noch die 24 Stunden für den Sonntag.
Wenn du innerhalb von 2 Wochen einen Freiblock von 35 Stunden hast, ist damit der Ersatzruhetag erledigt.