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Sonntagsarbeit

T
tiggerbb
Jan 2018 bearbeitet

huhuu zusammen

in unserer firma liegt eine ausnahmegenehmigung für sonntagsarbeit vor, die unter den aspekt beantragt wurde diese nur im unbedingt erforderlichen maße zu gebrauchen. im moment sieht es nicht so gut mit der auftragslage aus und die arbeit ist eigentlich auch unter der woche zu schaffen. das 4 schichtsystem hat sich hier durchgesetzt und ein Vorschlag des betriebsrates doch ins 3 schichtsystem zu wechseln wurde damit abgetan, wenns so weitergeht müssen eh leute gehen ( Brrrrrr)!!!!

welche möglichkeiten gibt es für uns rein rechtlich????

grüße mario

1.22401

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

02.03.2011 um 10:43 Uhr

. . . auf die Schnelle fallen mir da aus dem BetrVG gleich ein: § 80 (1)2. (dann beantragt doch mal, dass die Sonntagsarbeit zu Gunsten der Beschäftigungssicherung wieder eingestellt wird) § 85 Beschwerde (könnte man eine feine und teure Einigungsstelle bilden, wenn das jemand zum Beschwerdegegenstand macht - könnte ja auch ein BRM die Beschwerde führen) § 87 (1)2. (kann man ebenfalls mit einer Einigungsstelle regeln) § 92a (Eine Maßnahme der Beschäftigungssicherung kann der Vorschlag sein, die Sonntagsarbeit wieder abzuschaffen) Und wenn Euch das noch nicht reicht, dürft Ihr auch das Gewerbeaufsichtsamt informieren, dass mit der Ausnahmegenehmigung Schindluder getrieben wird . . .

P.S.: ein bisschen Phantasie braucht es schon, manches da hinzubiegen, aber wichtig ist doch, nicht wie das Kaninchen vor der Schlange paralysiert herumzusitzen

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