huhuu zusammen

in unserer firma liegt eine ausnahmegenehmigung für sonntagsarbeit vor, die unter den aspekt beantragt wurde diese nur im unbedingt erforderlichen maße zu gebrauchen. im moment sieht es nicht so gut mit der auftragslage aus und die arbeit ist eigentlich auch unter der woche zu schaffen. das 4 schichtsystem hat sich hier durchgesetzt und ein Vorschlag des betriebsrates doch ins 3 schichtsystem zu wechseln wurde damit abgetan, wenns so weitergeht müssen eh leute gehen ( Brrrrrr)!!!!

welche möglichkeiten gibt es für uns rein rechtlich????


grüße mario