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VPN-Anschluss, Genehmigungspflicht durch BR?

R
Ratschlag
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite seit kurzem im Betriebsrat. Wir haben festgestellt, dass einige unserer Mitarbeiter über die ACD-Anlage vom Teamleiter von zu Hause aus überwacht werden. In diesem Zusammenhang baten wir die Geschäftsführung um Information wer alles einen VPN-Anschluss hat. Daraufhin wurde uns schriftlich die Frage gestellt auf welches Recht wir uns beziehen. Die VPN-Anschlüsse wären alle vom Datenschutzbeauftragten genehmigt. Da ich leider noch keine Schulung hatte, hoffe ich in diesem Forum eine schnelle und sicherlich auch kompetente Antwort zu erhalten. Vielen Dank

2.240010

Community-Antworten (10)

Z
zyklus

01.07.2010 um 12:24 Uhr

Hi,

Ihr könnt Euch auf §87 Abs.1 Punkt 6 BetrVG z.b. berufen. Ich hoffe Ihr habt zumindest die entsprechende Literatur zur Verfügung (inkl. Kommentierung BetrVG). Man kann evtl. noch §91 BetrVG ins Spiel bringen...ist aber wakelig.

Zyklus

P
Pauli

01.07.2010 um 12:29 Uhr

Leider weiß ich nicht, und viele andere wahrscheinlich auch nicht, was eine ACD-Anlage oder ein VPN-Anschluss ist. Aber wenn das Zeug dazu geeignet ist, die Leistung und das Verhalten der Kolleginnen und Kollegen zu überwachen, dann seit ihr über den 87 (1) 6 BetrVG im Boot. Dies ist überhaupt in der heutigen Zeit ein schöner Paragraf. Ohne Technik geht ja fast gar nichts mehr.

N
Nemeth

01.07.2010 um 12:34 Uhr

@all

VPN = virtuelles privates Netz ACD = Automatische Anruf-Verteilung

Natürlich kann man damit Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausüben, so man will.

Da haben die Kollegen mit dem § 87 die richtigen Antworten gegeben.

U
Ulrik

01.07.2010 um 12:39 Uhr

ACD?? arbeitet ihr in nem Call Center??

R
Ratschlag

01.07.2010 um 12:46 Uhr

Ein Teil unserer Belegschaft arbeitet in einem Callcenter.

U
Ulrik

01.07.2010 um 12:49 Uhr

@ratschlag Wir sind ein komplettes Call Center. Bei uns gibt es auch entsprechende technische Einrichtungen, die aber nicht per VPN oder Remote zu bedienen sind. Wird auch nur zu Coachingszwecken im Rahmen des BDSchG (TÜV-Zertifikat) angewendet.

S
Schorsch

01.07.2010 um 17:41 Uhr

wieso bestellt ihr nicht eine separaten Tel-Anschluß? Dann seid ihr auf der sicheren Seite......

S
Sabin

01.07.2010 um 17:48 Uhr

Schorsch ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

U
Ulrik

01.07.2010 um 18:38 Uhr

@Schorsch mit dieser Einrichtung kann man sich in das ganze Telefonsystem im Call Center einklinken und die Gespräche mithören

@ratschlag Du kannst mal im Rahmen des Datenschutzgesetzes mal gegen das mithören angehen. Denn gem. BDSG muß der Kunde über das mithören unterrichtet und um Erlaubnis gefragt werden. Und damit das erfolgen kann, muß der Mitarbeiter wissen, daß ihm jetzt zugehört wird. Check das mal, inwiefern das bei euch eingehlaten wird. Wenn sich der AG querstellt, im Zweifel an den externen Datenschutzbeauftragten wenden.

D
DerAlteHeini

02.07.2010 um 02:26 Uhr

Ratschlag Selbstverständlich hat hier der BR ein umfassendes Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 6. Der BR sollte nach entsprechenden Beschluss einen Sachverständigen hinzuziehen.

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