Ich arbeite seit kurzem im Betriebsrat. Wir haben festgestellt, dass einige unserer Mitarbeiter über die ACD-Anlage vom Teamleiter von zu Hause aus überwacht werden. In diesem Zusammenhang baten wir die Geschäftsführung um Information wer alles einen VPN-Anschluss hat. Daraufhin wurde uns schriftlich die Frage gestellt auf welches Recht wir uns beziehen. Die VPN-Anschlüsse wären alle vom Datenschutzbeauftragten genehmigt. Da ich leider noch keine Schulung hatte, hoffe ich in diesem Forum eine schnelle und sicherlich auch kompetente Antwort zu erhalten. Vielen Dank