Erstellt am 13.07.2006 um 06:41 Uhr von Werner
Hallo Miffi,
schau mal im §4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Da steht das der AG einen Datenschutzbeauftragten zu stellen hat und nähere Erläuterungen über die Voraussetzungen.
Erstellt am 13.07.2006 um 11:12 Uhr von betriebsratten
Kann der BR überhaupt einen Beauftragten ernennen? Er ist unselbstständiger Dritter im Sinne des Datenschutzrechtes....
Erstellt am 14.07.2006 um 09:31 Uhr von clemi
Der AG hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Da der AG den BR aber nicht kontrollieren darf, hat dieser bDSB keine Befugnisse dem BR gegenüber.
Wir haben es so geregelt, das der BR einen eigenen DSB aus seinen Reihen bestimmt hat, der sich mit dem bDSB abstimmt.
Erstellt am 14.07.2006 um 09:42 Uhr von Miffi
tja, wenn ich so recht überlege.... wir haben gar keinen DSB :-? sesam...