Erstellt am 29.06.2006 um 13:42 Uhr von Saluk
Hallo BR Mitte,
natürlich darf er das verlangen, denn schließlich muss er ihn auch zahlen.
Es dürfte aber wohl nicht schwer sein, eine Begründung zu finden:
- Zugriff auf elektronische Medien (Gesetzestexte, Kommentare etc.) während der Beratung von MA und der Sprechstunden vor Ort
- Zugriff auf bisherige Besprechungskontrolle und andere elektronische Unterlagen vor Ort
Hinweis auf §40(2) BetrVG: Informations- und Kommunikationstechnik.
Wenn ihr bisher einen PC dazu in eurem Betriebsratsbüro hattet, dann stellt ihr den nach Übertragung und Löschung der dort gespeicherten Daten natürlich wieder dem AG als Arbeitsmittel zur Verfügung, er ist ja dann frei.
Grüße
Saluk
Erstellt am 29.06.2006 um 13:47 Uhr von BR Mitte
Hallo Saluk
danke für den Tip!
Wie ? Der BR PC bleibt natürlich da :-) !
Ist eh eine unverschämtheit was er uns da hingestellt hat! Ein 486! Was für eine Grotte, ehrlich wenns mein Privater wäre hätte ich ihn schon längst aus dem Fenster geworfen, so ein Müll!
Gruss BR Mitte
Erstellt am 29.06.2006 um 13:51 Uhr von Fayence
Ich wage es mal ganz dezent zu bezweifeln, dass der BR einen Laptop Anspruch wegen der Teilnahme -wie vieler BR-Mitglieder??- an GBR-Sitzungen geltend machen kann.
Der Anspruch kann doch wohl nur aus den Erfordernissen des "BR-Alltags" abgeleitet werden. Wie häufig seid Ihr denn in Eurem Flächenbetrieb unterwegs?
Erstellt am 29.06.2006 um 14:05 Uhr von BR Mitte
Hallo
ich z:B. habe ein Fahrzeit von über 5 Stunden jeden Tag, Fahrzeit = Arbeitszeit. Die könnte ich doch sehr gut nutzen wenn ich ein Laptop hätte.
Unser BRV ist min 6 Tage im GBR AU usw... unterwegs 2 BRM jeden Monat unterwegs um die Arbeitsplätze zu beguachten (Baustellen) .
Gruss BR-Mitte
Erstellt am 29.06.2006 um 15:13 Uhr von Fayence
Und wer hat dann den Anspruch auf den Laptop? Soll gelost werden?