Hallo...wir haben als BR einen Anschluss an das Intranet. Auf Grund BetrVG § 40 Absatz 28 (Vertrauensschutz) haben wir einen separaten Internet Anschluss über UMTS (kostengünstigste Variante) beantragt. Dies wurde von der GF abgelehnt. Begründung:
- wenn Vertrauensschutz der GF gewährleistet ist, dann gilt das auch für den BR
- Datenschutz (BR-Daten in ein anders Netz)

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für us, dies durchzusetzen ?

Danke für die Antworten