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Internet-Anschluss BR

M
mark.01
Nov 2016 bearbeitet

Hallo...wir haben als BR einen Anschluss an das Intranet. Auf Grund BetrVG § 40 Absatz 28 (Vertrauensschutz) haben wir einen separaten Internet Anschluss über UMTS (kostengünstigste Variante) beantragt. Dies wurde von der GF abgelehnt. Begründung:

  • wenn Vertrauensschutz der GF gewährleistet ist, dann gilt das auch für den BR
  • Datenschutz (BR-Daten in ein anders Netz)

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für us, dies durchzusetzen ?

Danke für die Antworten

1.21202

Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

21.12.2010 um 13:05 Uhr

Wieso zwingend UMTS?

Es reicht doch eine klare Regelung, das Serverprotokolle nicht ausgewertet werden und ggf. Verschlüsselungssoftware für den BR. Der BR dürfte hier, wenn nicht nachweislich gesetzwidrig Serverprotokolle ausgewertet wurden, wohl schlechte Karten haben betreffend UMTS Zugang.

D
DonJohnson

21.12.2010 um 16:38 Uhr

Den UMTS Anschluß durchsetzten, das könnte schwierig werden, aber ihr habt ein Anrecht darauf, einen unkontrollieten Zugang zu haben. Fragt mal euren betrieblichen Datenschutzbeauftragten dazu. Das Argument des AG ist nicht schlüssig. Die Admins sind zum Stillschweigen gegenüber dem AG "verdonnert" - gegenüber dem BR eben nciht.

Es könnte hier durchaus sogar eine Behinderung der BR arbeit vorliegen wenn Daten gespeichert, oder ausgewertet werden.

Beim Telefon ist es zwar extremer, aber analog dazu würde ihc es bei Email und Internetnutzung ebenso sehen.

Nachtrag: Es gibt auch andere Möglichkeiten ohne eigene Leitung oder UMTS. Bei uns geht der BR Rechner am Server "vorbei". Da ist eine Blackbox die das zulässt. Änderungen an der Programmierung werden wenn ich das richtig verstanden habe protokolliert und diese Protokolle sind nciht veränderbar. Überwacht wird das unter anderem von unserem Datenschutzbeauftragten...

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