Erstellt am 24.04.2010 um 21:48 Uhr von nicoline
rostocker,
*Das schöne ist aber danach wurde das Mitglied gesehen wie es 40 Minuten hinter verschlosssenen Türen beim Chef sass.*
Und das ist für Euch Beweis, dass er dort alles erzählt hat, was in der Sitzung besprochen wurde?
Sehr, sehr, sehr mager!
Erstellt am 24.04.2010 um 21:57 Uhr von wahlvst
Beweisen könnte man es, in dem man genau Ihm (nur Ihm) eine bestimmte Info gibt. Gelangt diese dann zum Chef wüsste man mit Gewissheit das er die "undichte Stelle" ist.
Doch viel machen kann man als BR nicht. Doch das nächste Mal wenn er früher weg muss, die Sitzung nicht beschleunigen, sondern einen Ersatz für den Rest der Sitzung.
Machen könnte man nur etwas, wenn er persönliche Dinge oder Abstimmungsverhalten weiterträgt oder wenn er Planungen/ Strategien über anstehende Verhandlungen des BR mit dem AG weiterträgt.
Aber, sofern man Beweise dafür hat, dass Dinge dem Chef zugetragen werden, kann man auf eienr Betriebsversammlung, aber ohne Namensnennung darüber reden. Also, leider werden wir in der Ausübung dadurch behindert, dass aus dem Gremium Infos an den AG herangetragen werden.
Letztlich, war er nicht bis zum Ende in der Sitzung, und war bekegbar diese Zeit, 40 Min, bei Chef im Zimmer, war er nicht verhindert und hat somit seine Mandatspflichten verletzt, denn die Teilnahme gehört zu den Mandatspflichten, dann würde ich dieses auf der nächsten BR-Sitzung als TOPP behandlen und so ins Protokoll aufnehmen. Dann könnte er erkennen, dass er im Fokus steht und angezählt ist.
Die möglichen Folgen einer wiederholten mangelhaften Mandatswahrnehmung!
Eine grobe Vernachlässigung gesetzlicher Pflichten rechtfertigt einen Ausschluss eines Personalratsmitglieds, so entschied das VG Mainz, 25.03.2008 – 5 K 790/07.MZ
Gilt so auch für BR
Erstellt am 25.04.2010 um 14:36 Uhr von DerAlteHeini
wahlvst
Um ein BR Mitglied des Amtes zu entheben, bedarf es sicherlich mehr, als nur das vorzeitige verlassen einer Sitzung. Hier müssten schon erhebliche Versäumnisse vorliegen um erfolgreich ein Amtsenthebungsverfahren durchzuführen.
Solche Tipps sind nicht sehr hilfreich und geben hier den Anschein, als ob man ein BR Mitglied mal eben auf die schnelle seines Amtes entheben kann.
rostocker
Jedes einzelne Betriebsratsmitglied hat das Recht mit andern Kollegen und auch mit dem Arbeitgeber über BR Arbeit, usw. zu sprechen. Dabei kann auch über Inhalte von BR Sitzungen gesprochen werden, solange der entsprechende Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Kollegen, beachtet werden.
Der BR hat keinerlei gesetzliche Grundlage, dem Betriebsratsmitglied einen Maulkorb zu verpassen.
Auch hat ein Betriebsratsmitglied das Recht an Sitzungen mit belangloser Tagesordnung NICHT teilzunehmen. Hier dürfte er aber Verpflichtet sein, dem Vorsitzenden seinen Verzicht auf Teilnahme mitzuteilen. Ein Ersatzmitglied darf,wenn der Kollege nicht zusätzlich zeitweilig verhindert ist, nicht eingeladen werden.
Erstellt am 25.04.2010 um 15:48 Uhr von wahlvst
@ DerAlteHeini
Solche Tipps sind immer gut, da Rechtsprechung. Und wer des lesens mächtig ist, kann auch spätestens beim lesen der Urteils erkennen, dass es erhebliche Mandatsverstöße sein müssen, hier war es die Nichtteilnahme an mehr ach 30% der Sitzungen.
PS: Auch aus meinem beitrag ist zu erkennen, dass es wiederholte Verstöße sein müssen.
Daher sind solche Hinweise schon interessant und kann mach einen BRM zum Nach-/ Umdenken bewegen. Denn es können auch wiederholte andere Verstöße gegen Mandatspflichten sein.
Das ein BRM auf seiner Meinung nach belanglosen Sitzungen NICHT teilnehmen muss ist ein riesen Schmarren. Es besteht die Pflicht eines jeden Mandatsträger sein Mandat wahrzunehmen oder niederzulegen.
BR ist KEIN wünsch Dir was.
Erstellt am 25.04.2010 um 15:58 Uhr von rainerw
@AlterHeini
Belanglose Tagesordnungspunkte.......?
Wer bitte legt dann fest was belanglos ist und was nicht?
Ich denke so etwas zu behaupten ohne einen Verweis oder eine Rechtssprechung zu benennen ist fahrlässig.
Erstellt am 25.04.2010 um 16:08 Uhr von Hannelore
Hat der Betriebsrat nur Rechte oder hat er auch Pflichen?
Hat ein BR auch (gesetzlich festgelegte) Pflichten, oder sind nur seine Rechte im Gesetz verankert? Und wenn ja, welches sind die gesetzlichen Grundlagen.
Das ist eine Kernfrage und sie lässt sich eindeutig mit JA beantworten. Der Betriebsrat hat - ganz im Unterschied zur früheren ANV - auch Pflichten. Sie sind im Betriebsverfassungsgesetz definiert (siehe Linkliste unten). Die Frage zu den Pflichten muss dabei aber noch ergänzt werden: wem gegenüber hat der BR Pflichten? Hier einige Beispiele:
Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es drei Kategorien von Pflichten: Der Betriebsrat ... MUSS (HAT) - SOLL - KANN ... gewisse Dinge (zu) tun.
Geheimhaltung und Verschwiegenheit
Hier mal eine Verpflichtung dem Arbeitgeber gegenüber, § 79 BetrVG: "Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten." Diese Verpflichtung hat drei Einschränkungen: Sie gilt nur bei ausdrücklich gekennzeichneten "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen", die diesen Namen auch verdienen, also nicht bei allen Internas. Sie gilt auch nur, wenn die "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" dem Betriebsrat in Ausübung seiner Funktion bekannt geworden sind. Die Verpflichtung darf nämlich nicht dazu führen, dass der Betriebsrat die Belegschaft nicht mehr informiert oder keine Rechenschaft mehr abgibt (z.B. per Tätigkeitsbericht). Hier ist Fingerspitzengefühl angesagt. Diese Geheimhaltungspflicht gilt ausdrücklich nicht gegenüber den anderen BR-Mitgliedern. Eine sog. Verschiegenheitspflicht (Verpflichtung zum Stillschweigen auch anderen BR-Mitgliedern gegenüber) gilt, wenn einem BR-Mitglied ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis eines Arbeitnehmers anvertraut wird. Pflichtverletzung in diesen Feldern werden gem. § 120 BetrVG geahndet.
Pflichtverletzung und die möglichen Folgen
Kommt der Betriebsrat oder ein Betriebsratsmitglied seiner Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, kann z.B. die Belegschaft die Sanktionen gem. § 23 Abs.1 BetrVG einleiten. Hier spricht man von "grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten".
http://www.sapler.igm.de/faqs/faq.html?id=8936
aber auch hier fidnet man etwa szum Thema "Amtspflichten"
http://www.geydan.info/__oneclick_uploads/2010/01/dbrersatzmitglieder.pdf
Erstellt am 25.04.2010 um 16:19 Uhr von rainerw
Hannelore,
ich denke das wir uns alle über dies Thematik einig sind.
Wollte eigentlich hier den AltenHeini in die Pflicht nehmen zu benennen wo es steht, wann ein Thema belanglos ist und das ein BRM aus genau dem Grund dann nicht an der BR Sitzung teilnehmen braucht. Solche Ausagen erzeugen nämlich nur Kopfschüttelundkratz bei mir.
Erstellt am 26.04.2010 um 11:52 Uhr von rostocker
Das traurige ist wir wissen ,alles was im Gremium beschlossen wird und geredet wird und auchh wer wie abstimmt,erzählt diese Person dem Chef.Nur beweisen kann man es nicht.
Erstellt am 26.04.2010 um 11:59 Uhr von hundkatzemaus
Hannelore
über eine moralische Verpflichtung brauchen wir hier nicht diskutieren. Da sind sich alle einig. Aber deine Hinweise sind leider ein üppiger Obstsalat.
Erstellt am 26.04.2010 um 12:03 Uhr von Waschbär
@rostocker,
macht euch mal nicht verrückt ! ihr könnt es ja scheinbar nicht ändern.... wer weis schon wo da wirklich die Wahrheit liegt.
Warum Beschäftigst du dich nicht mal mit dem BRM ? Baust eine Freundschaft auf ? Überlege doch mal, er muss ja einen Grund haben ! ( ! )
mit etwas glück und verstand könntest du hn bewegen davon abzulassen.
geht ihr im BR alle zusammen mal Essen ? oder so ??? hat er freunde im BR ? Wie ist seine Arbeitsituation ?????
er könnte sich im BR auch überflüssig fühen oder gar aus gegrenzt!
"Sehe ihn, mal richtig an" Dann siehst du vieleicht was der Grund ist und dann weisst du was zu machen ist"
Erstellt am 26.04.2010 um 12:04 Uhr von BRHexe
@rostocker
habt ihr im BR den Kollegen schon mal drauf angesprochen, das ihr ihn für eine Plaudertasche haltet und wie zu den Vorwürfen von euch steht?