hallo an alle, ich hab hier eine dringende angelegenheit zu klären und brauche eure hilfe! nach dem verdi tarifvertrag bayern würde ein mitarbeiter nach 6 jähriger betriebszugehörigkeit jetzt einen tarifsprung machen. da er übertarifliches gehalt bekommt, wurde die erhöhung mit dem übertariflichen verrechnet. frage, ist das rechtens oder muss die firma den tarifsprung zahlen? das eine allgemeine tariferhöhung angerechnet werden kann ist mir klar...aber eine verrechnung bei einem tarifsprung durch betriebszugehörigkeit scheint mir absurd! wer kann helfen, gibt es vielleicht wenn nicht eindeutig geklärt irgendwo ein urteil darüber? danke schon mal im voraus! grüsse aus franken, janina (BRV)

ps sorry hatte vergessen..der tarif für transport und logistik..ist ja vielleicht maßgebend ;-)