Erstellt am 16.02.2006 um 23:40 Uhr von otto
Hallo novus,
ich verstehe die Frage nicht. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit haben, müssen doch BR und Arbeitgeber vorher vereinbart haben, wie mit "schwankenden" Arbeitszeiten umgegangen wird. Für mich wäre es logisch, dass es für die Dauer der Kurzarbeit angelegte Arbeitszeitkonten gibt, in denen Plus- und Minus-Stunden miteinander verrechnet werden. Wichtig ist natürlich, dass es einen vereinbarten Zeitrahmen für die Abrechnung gibt (Quartal, Jahr usw.).
Gruß otto