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Übertarifliches Gehalt kürzen - Darf AG das ??

B
bonsaimodellbahn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur übertariflichen Bezahlung. Es geht um den Elektrogrosshandel in Niedersachsen. Die GL plant übertarifliche Gehälter zu kürzen. Diese übertarifliche Bezahlung ist nicht an irgend eine Leistung oder Tätigkeit gebunden und wird einigen Mitarbeitern bereits seit über 20 Jahren gezahlt. Der übertarifliche Anteil ist auch nicht in der Gehaltsabrechnung gesondert aufgeführt. Kann die GL hier Kürzungen vornehmen ?

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Community-Antworten (4)

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Frecher

30.11.2005 um 08:03 Uhr

Grundsätzlich ja! Aber die Sache ist nicht ganz so einfach. Es gibt hier viele Stolperfallen für beide Seiten. Deshalb gilt: Ordentliche Rechtsberatung im Einzelfall ist gefragt.

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viktor

30.11.2005 um 09:42 Uhr

Sofern es im Betrieb einen BR gibt, hat dieser mitzubestimmen, sofern die Kürzung nicht linear bei allen Arbeitnehmern gleich verläuft oder die Zulage vollständig verrechnet werden soll (§ 87 BetrVG).

Und natürlich - wie Frecher schon schreibt - für die individuellen Ansprüche , die entstanden sein können, Rechtsberatung aufsuchen.

F
Frecher

01.12.2005 um 00:13 Uhr

Mitbestimmung besteht nicht nur bei linearer Kürzung, sondern auch dann, wenn sich dei Verhältnisse der Entgelt zueinander verändern. In der Praxis bedeutet das: immer Mitbestimmung des BR! Einzige Ausnahme: Wenn Entgelterhöhungen komplett bis auf den Wert 0 an übvertariflicher Zulage herunter gekürzt werden, also alle alles angerechnet bekommen, was (noch) auf eine übertarifliche Leistung anzurechnen ist.

A
akinom2603

06.12.2005 um 21:31 Uhr

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Aber gestatten Sie mir bitte eine etwas persönliche Frage. Sind nSie als Verfasser der Antworten Juristen oder wie darf ich Sie einschätzen ? Auf der Home-Page finde ich keine Hinweise.

Vielen Dank für Ihre Antwort

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