Hallo,
ich habe eine Frage zur übertariflichen Bezahlung.
Es geht um den Elektrogrosshandel in Niedersachsen.
Die GL plant übertarifliche Gehälter zu kürzen. Diese übertarifliche Bezahlung ist nicht an irgend eine Leistung oder Tätigkeit gebunden und wird einigen Mitarbeitern bereits seit über 20 Jahren gezahlt. Der übertarifliche Anteil ist auch nicht in der Gehaltsabrechnung gesondert aufgeführt.
Kann die GL hier Kürzungen vornehmen ?