Einmalzahlung - darf die auf das übertarifliche Gehalt angerechnet werden?
darf man eine Einmalzahlung auf das Übertarifliche anrechnen
Community-Antworten (9)
28.07.2005 um 20:46 Uhr
Die Einmalzahlung sollte 12 Monate lang bezahlt werden im festen Betrag Dies wurde bei der tarifrunde zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband beschlossen Zu Information Bei uns gibt’s keine Betrieblichen Vereinbarungen oder vorbehalte im Arbeitsvertrag. Ich hab schon sogar BAG Rechtssprechungen gelesen wo die Kläger leider nicht das Recht bekommen haben weil es einen Vorbehalt sei’s der Firma gab Ich bedanke mich für die Antwort
28.07.2005 um 22:00 Uhr
Hallo Bema ich glaube ich verstehe deine Frage nicht? Definier mal Einmalzahlung!
28.07.2005 um 22:36 Uhr
Arbeitnehmer erhalten 12 monatliche Einmalzahlungen die sich Nicht auf die tarifliche Entgelttabelle bzw. Tariflöhne und -gehälter auswirken. So steht es im Entgeltrahmentarifvertrag. Jetzt ist die Frage? Wie definiert man das? So ist es formuliert.
28.07.2005 um 23:04 Uhr
Hallo wenn aus den aktuellen Verhandlungen kommt! Dann verstehe ich das so das man sich geinigt hat das es ab dem Monat z.B.Sep.€30.- gibt;für die Monate Mai bis Aug.eine Einmalzahlung in höhe von. Es könnt bei euch auch heißen Tariferhöhung erfolgt erst nach 13 Monaten?
28.07.2005 um 23:39 Uhr
Die Zahlungen erfolgen für die Zeit vom 1 April 2005 bis zum 31.03 .2006 In 30€ brutto. Die Einmalzahlungen gehen nicht in die Zuschlagberechnung, die Durchschnittsberechnung der Urlaubs-und Krankenvergütung und nicht in die Berechnung der Jahressondervergütung ein.
28.07.2005 um 23:48 Uhr
Guten Abend Bema! Mag sein, daß ich etwas begriffstutzig bin, aber bis jetzt verstehe ich diese Diskussion nicht. Ich sehe zwei Probleme:
- Anrechnung der Einmalzahlung pro Monat auf die Tarifgehälter
- Anrechnung der Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen Zwischenfrage: Ist meine Fragestellung richtig? Wenn ja, dann zu 1) Die Einmalzahlungen werden laut Tarifvertrag nicht auf die Tarifgehälter angerechntet. Sie werden so lange geleistet, wie das im Tarifvertrag festgelegt wurde. Amen. zu 2) Ob eine Anrechnung auf übertarifliche Zulagen möglich ist, hängt davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage die übertariflichen Zulagen gezahlt werden. Handelt es sich
- um freiwillige übertarifliche Zulagen?
- durch BV vereinbarte übertarifliche Zulagen?
- um arbeitsvertraglich vereinbarte übertarifliche Zulagen? Gab es bei der Vereinbarung der übertariflichen Zulagen einen sog. Verrechnungsvorbehalt? Das sind die zentralen Probleme. Gruß otto
29.07.2005 um 00:47 Uhr
Ja es geht um punkt 2 und um Absatz 1
29.07.2005 um 23:30 Uhr
Guten Abend Bema! Es tut mir leid, daß Sie so lange warten mußten, bis ich mich wieder melde, aber ich habe nur am Abend Gelegenheit, mir das FORUM anzusehen. Also, so verstehe ich das:
- Die tariflichen Leistungen werden nicht angetastet.
- Der Arbeitgeber will aber die Einmalzahlung mit übertariflichen Leistungen verrechnen. Ob er das darf, hängt davon ab, ob die übertariflichen Leistungen freiwillig sind oder nicht. Sind sie freiwillig, kann der Arbeitgeber die Verrechnung vornehmen. Gibt es BV oder entsprechende Arbeitsverträge, darf er es nicht. Bruß otto
30.07.2005 um 18:24 Uhr
Hallo Otto Nach meinen Erkenntnissen bin ich derselben Meinung. Nach langem Suchen nach BAG Rechtssprechungen. Leider die Gewerkschaft ist anderer Meinung und sagen dass Die Firma es nicht anrechnen darf und ich warte auf unterlagen Oder BAG Urteil die mir die Gewerkschaft zustellt.
Verwandte Themen
Übertarifliche Sonderzahlung
ÄlterHallo , eine Kollege hat zur Zeit folgendes Problem und fragte bei uns nach was der BR da für Handlungsmöglichkeiten hätte . Die Situation ist folgende : Wir sind im Einzelhandel und der Manteltarif
Aufrechnung "übertarifliche Sonderleistung"
ÄlterHallo zusammen, ich habe da noch mal eine Frage: Wir sind nicht tarifgebunden und werden auch nicht in Anlehnung an einen TV vergütet. Wir erhalten lediglich ein Entgelt in Form eines Gehaltes. Nac
Freiwillige übertarifliche Zahlung
ÄlterHallo, bei jeder Einstellung bekommen wir natürlich alle Unterlagen inkl. der Eingruppierung in die entsprechende tariflich festgelegte Lohngruppe. So scheint auf dem Papier alles in Ordnung, da ei
Verhandlungen mit dem AG - Hat von euch schon mal jemand eine Einmalzahlung mit dem AG verhandelt?
ÄlterHallo, Tarifverhandlungen abgeschlossen,3% + 0,5% Einmalzahlung auf 16 Monate. Hat von euch schon mal jemand so eine Einmalzahlung mit dem AG verhandelt,wenn ja wie seit ihr da vorgegangen. E
Einmalzahlung
ÄlterBetrifft Einmalzahlung von 510 € für 2008 im Manteltarifvertrag der IGM in NRW Die Einmalzahlung habe ich nicht bekommen, da ich in diesem Zeitraum Krank geschrieben war. Habe ich trotdem Anrec