Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 4 Betriebsteilen( im Umkreis von 1km verteilt ).
In einem Betriebsteil wird es betriebsbedingte Kündigungen geben. ( nach langer Kurzarbeit keine Verbesserung der Auftragslage).
In diesem Betriebsteil sind viele Schweisser als Arbeitnehmer tätig, die die Kündigung treffen kann.

Frage:
Muss der Arbeitgeber alle Betriebsteile in die Sozialauswahl mit einbeziehen ?

In den anderen Betriebsteilen sind auch Schweisser beschäftigt.