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Betriebsbedingte Kündigung in einem Betriebsteil

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zuckertüte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 4 Betriebsteilen( im Umkreis von 1km verteilt ). In einem Betriebsteil wird es betriebsbedingte Kündigungen geben. ( nach langer Kurzarbeit keine Verbesserung der Auftragslage). In diesem Betriebsteil sind viele Schweisser als Arbeitnehmer tätig, die die Kündigung treffen kann.

Frage: Muss der Arbeitgeber alle Betriebsteile in die Sozialauswahl mit einbeziehen ?

In den anderen Betriebsteilen sind auch Schweisser beschäftigt.

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Community-Antworten (1)

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paula

26.06.2010 um 21:57 Uhr

könnte möglich sein....

ZUnächst ist der Betrieb nach KSchG zu definieren. Der Betriebsbegriff weicht von dem nach dem BetrVG ab und kann z.B. nicht nach § 3 BetrVG durch TV festgelegt werden.

Man müßte daher die genaue Struktur des Unternehmens kennen. Des weiteren ist ein Blick in die Arbeitsverträge zu werfen. Die Sozialauswahl wird durch das Direktionsrecht begrenzt. Daher ist zu schauen, ob der AG die AN auch kraft Direktionsrecht in den anderen Betrieben einsetzen darf.

Ich würde es durch einen guten Anwalt prüfen lassen

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