In einem Betriebsteil wird es betriebsbedingte Kündigungen geben. ( nach langer Kurzarbeit keine Verbesserung der Auftragslage).
In diesem Betriebsteil sind viele Schweisser als Arbeitnehmer tätig, die die Kündigung treffen kann.
Frage:
Muss der Arbeitgeber alle Betriebsteile in die Sozialauswahl mit einbeziehen ?
In den anderen Betriebsteilen sind auch Schweisser beschäftigt.
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Arbeitsrecht Teil 3
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