Erstellt am 20.06.2006 um 14:23 Uhr von mike1976
Kommt drauf an, in welchem Bereich der neue Arbeitnehmer eingesetzt werden soll.
Würde auf jeden Fall versuchen, dem betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter die Option auf Rückkehr offen zu halten, fals wieder Arbeit anfällt.
Gegen die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers für den gleichen Bereich so kurz nach der Kündigung würde ich angehen.
Erstellt am 20.06.2006 um 14:35 Uhr von Fayence
@ Jens9
Ist die betriebsbedingte Kündigung überhaupt schon ausgesprochen worden?
Erstellt am 20.06.2006 um 14:38 Uhr von jens9
Nein, wir haben vorerst die Anhörung bekommen.
Kündigung soll nächste Woche ausgesprochen werden
Erstellt am 20.06.2006 um 14:56 Uhr von Fayence
Ich finde Deine Fragestellung etwas merkwürdig. Wenn Ihr jetzt schon die Vermutung äussert, dass die Stelle 1 Monat später nachbesetzt werden soll, warum sucht Ihr dann nicht nach Gründen, dieser betriebsbedingten Kündigung zu widersprechen?
Abgesehen davon, dass die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist ?? von 6 Monaten eher auf einen langjährigen AN schliessen lässt. Oder warum ist die Vorlaufzeit so lang?