> Nur in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann ein AN im Regelfall noch nicht klagen.
> Wenn es also eine Kündigung in der Probezeit ist, dann verlangt eine vollständiege Anhörung.
... Lotte? Du vernichtest hier die EINZIGE Chance eines AN auf eine Anfechtung der Kündigung in den ersten 6 Monaten...
Wenn der BR zu einer Kündigung in den ersten 6 Monaten OHNE Angabe der Gründe angehört wurde, ist die Kündigung wegen falscher Anhörung des BR NICHTIG. Das ist ein "anderer Grund" im Sinne des §4 KSchG, der auch einen solchen AN zur Anrufung des ArbG berechtigen würde... Ein BR der dann eine "vollständige Anhörung" verlangt vernichtet diese Chance.
Ob es einen Sinn macht hier ein Verfahren anzustrengen, wenn der AG ohnehin eine ordentliche Anhörung mit erneuter Kündigung nachschieben kann, ergibt sich aus der Frage WANN diese Kündigung erfolgte. War es quasi "in letzter Sekunde", so rutscht der AN in den Kündigungsschutz.
Aber nach littlehelpers Beitrag gehe ich davon aus, dass die AN ohnehin schon länger beschäftigt waren.
Vorgehensweise:
Wenn der AG OHNE Angabe von Gründen den BR zu betriebsbedingten Kündigungen anhört, dann schreibt der BR auf jeden Fall (!) einen Widerspruch wegen "fehlerhafter Sozialauswahl", wie Petrus schon schrieb. Ob die Sozialauswahl "eingehalten" wurde, ist dabei belanglos - und da mir der AG keine mitgeteilt hat, gehe ich auf jeden Fall davon aus, dass keine stattgefunden hat! Allerdings schreibe ich dann nicht "hat nicht stattgefunden", denn sonst wiederholt der AG die Anhörung unter Angabe der Sozialauswahl, sonder ich schreibe ins Blaue hinein: AN X, Y, Z (nicht gekündigte AN!) hätten in die Sozialauswahl einbezogen weren müssen. Das ist ebenso richtig wie "hat nicht stattgefunden" und weist den AG nicht direkt auf seinen Fehler hin.
Die Kündigungen sind wegen falscher Anhörung des BR sowieso nichtig. Insofern hat jedes Kündigungsschutzverfahren beste Karten. Ohne Anrufung des Gerichts werden die Kündigungen allerdings wirksam, das muss jeder AN selbst entscheiden was er da tut. Wenn ihr nicht Widersprochen habt, ändert das nichts an der Lage (die Kündigungen bleiben unwirksam), die AN können "lediglich" (?!) nach Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr beanspruchen.
Als BR würde ich mich mit der Frage der "Richtigkeit" der Sozialauswahl nur in eine Richtung beschäftigen: Auf jeden Fall zu versuchen die Sozialauswahl als FALSCH darzustellen, egal wie überzeugend die Auswahl war. Als BR bin ich kein Richter über meine Kollegen und mein Ziel kann nur sein, den MA die Chance auf Lohnfortzahlung nach Ablauf der Kündigungsfrist zu eröffnen. Lieber ein Widerspruch der vom Gericht ignoriert wird als gar kein Widerspruch. Der RICHTER ist dazu berufen über meine Kollegen und den AG zu richten, ich als BR auf keinen Fall.
> Ist der BR echt machtlos?
Im Bereich Kündigungen? Im Prinzip: JA.