Erstellt am 31.01.2011 um 20:42 Uhr von pfeilenbogen
Arbeiten die Leiharbeitnehmer im gleichen Bereich wie die Gekündigte? Hätte die Gekündigte die gelichen Aufgaben machen können wie die Leiharbeitnehmer?
Hat eine Sozialauswahl stattgefunden?
Was hat der Br unternommen?
Am besten sofort zum Anwalt und Kündigungsschutzklage erheben. Geht nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Aber Leihbarbeitnehmer oder gar Einstellungen und betriebsbedingte Kündigung schließen sich nicht gegenseitig aus.