W.A.F. LogoSeminare

Betriebsbedingte Kündigung

P
passatyp
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wird bei betriebsbedingter kündigung bei der auswahl im sozialplan die ausbildung im unternehmen als jahre der betriebszugehörigkeit berücksichtigt?

6.16307

Community-Antworten (7)

R
rolfo

23.07.2009 um 18:02 Uhr

Auch Ausbildungszeiten und Ruhenszeiten wie etwa bei der Elternzeit oder im Grundwehrdienst müssen ebenso wie längere Krankheiten einschließlich der davor liegenden Zeiten berücksichtigt wrden.

M
monalisa

23.07.2009 um 18:15 Uhr

@passatyp, hier kannst du rolfo's Antwort noch etwas detaillierter nachlesen.

http://www.weingarten.ihk.de/index.jsp?go=%2Fartikel%2FRecht_und_FairPlay%2FArbeitsrecht%2Fdetail000690.jsp&js=yes

K
Kurzarbeiter

23.07.2009 um 19:59 Uhr

@MonaLisa

Hallo MonaLisa, aus diesem Beitrag kann man dieses nicht entnehmen. Leider kann das Gegenteil aber entnehmen.

Denn dort heißt es: "Wenngleich das Gesetz von der Dauer der Betriebszugehörigkeit spricht, ist damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu demselben Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsvorgänger gemeint"

Doch eines ist doch wohl klar, ein Ausbildungsverhältnis ist KEIN Arbeitsverhältnis oder??

Auch im beitrag: Die Sozialauswahl http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

wird das Ausbildungsverhältnis nicht als Kriterieum aufgeführt, welche zu beachten ist.

M
monalisa

23.07.2009 um 20:30 Uhr

@Kurzarbeiter, auch ein Ausbildungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, wenn auch befristet.

K
Kurzarbeiter

23.07.2009 um 20:39 Uhr

@MonaLisa Widerspruch, diese Aussage stammt nicht von mir sondern von der IHK!

Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/befristete_arbeit/index.html

Also, kein Arbeitsverhältnis = keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Zeiten des Arbeitsverhältnis.

K
Kurzarbeiter

23.07.2009 um 20:59 Uhr

@MonaLisa

.. das Ganze macht auch Sinn, denn der Auszubildende wird ja auch bei betriebsbedingten Kündigungen nicht betrachte, er wäre sonst ja auch einer der ersten (wegen der Zugehörigkeit) der gehen müsste.

L
Lotte

23.07.2009 um 21:26 Uhr

Kurzarbeiter, einer MonaLisa sollte man glauben...;-))

"Auch die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ist bei der Berech­nung der Dauer der Betriebszugehörigkeit miteinzubeziehen (dazu BAG, Urteil vom 26. August 1976, AP Nummer 68 zu § 626 BGB, und BAG, Urteil vom 2. Dezember 1999, 2 AZR 139/99,...) Dies ist aus dem LAG Urteil Saarland vom 24. August 2005 - 2 Sa 177/04-

Und hier noch zwei Links mit Infos u. A. zur Kündigung nach Ausbildung: http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungsschutz-fuer-auszubildende-und-berufsanfaenger/

http://www.bds-dgv.de/wDeutsch/aktuell/artikel/20070214.shtml

Ihre Antwort