Betriebsbedingte Kündigung
hallo, wird bei betriebsbedingter kündigung bei der auswahl im sozialplan die ausbildung im unternehmen als jahre der betriebszugehörigkeit berücksichtigt?
Community-Antworten (7)
23.07.2009 um 18:02 Uhr
Auch Ausbildungszeiten und Ruhenszeiten wie etwa bei der Elternzeit oder im Grundwehrdienst müssen ebenso wie längere Krankheiten einschließlich der davor liegenden Zeiten berücksichtigt wrden.
23.07.2009 um 18:15 Uhr
@passatyp, hier kannst du rolfo's Antwort noch etwas detaillierter nachlesen.
23.07.2009 um 19:59 Uhr
@MonaLisa
Hallo MonaLisa, aus diesem Beitrag kann man dieses nicht entnehmen. Leider kann das Gegenteil aber entnehmen.
Denn dort heißt es: "Wenngleich das Gesetz von der Dauer der Betriebszugehörigkeit spricht, ist damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu demselben Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsvorgänger gemeint"
Doch eines ist doch wohl klar, ein Ausbildungsverhältnis ist KEIN Arbeitsverhältnis oder??
Auch im beitrag: Die Sozialauswahl http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
wird das Ausbildungsverhältnis nicht als Kriterieum aufgeführt, welche zu beachten ist.
23.07.2009 um 20:30 Uhr
@Kurzarbeiter, auch ein Ausbildungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber, wenn auch befristet.
23.07.2009 um 20:39 Uhr
@MonaLisa Widerspruch, diese Aussage stammt nicht von mir sondern von der IHK!
Im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis kann ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/befristete_arbeit/index.html
Also, kein Arbeitsverhältnis = keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Zeiten des Arbeitsverhältnis.
23.07.2009 um 20:59 Uhr
@MonaLisa
.. das Ganze macht auch Sinn, denn der Auszubildende wird ja auch bei betriebsbedingten Kündigungen nicht betrachte, er wäre sonst ja auch einer der ersten (wegen der Zugehörigkeit) der gehen müsste.
23.07.2009 um 21:26 Uhr
Kurzarbeiter, einer MonaLisa sollte man glauben...;-))
"Auch die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ist bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit miteinzubeziehen (dazu BAG, Urteil vom 26. August 1976, AP Nummer 68 zu § 626 BGB, und BAG, Urteil vom 2. Dezember 1999, 2 AZR 139/99,...) Dies ist aus dem LAG Urteil Saarland vom 24. August 2005 - 2 Sa 177/04-
Und hier noch zwei Links mit Infos u. A. zur Kündigung nach Ausbildung: http://www.azubi-magazin.com/2007/06/15/kuendigungsschutz-fuer-auszubildende-und-berufsanfaenger/
http://www.bds-dgv.de/wDeutsch/aktuell/artikel/20070214.shtml
Verwandte Themen
Anhörung nach §102 mit fehlerhaftem Inhalt
ÄlterHallo, wir (BR) haben eine Anhörung nach §102 erhalten, die nach unserer Ansicht erhebliche Mängel aufweist. Ich fasse mal kurz zusammen, was uns aufgefallen ist. Ich würde gerne wissen, wie wir da
betriebsbedingte Kündigung
ÄlterHallo zusammen, wenn ein MA - betriebsbedingt gekündigt werden soll und wir als Betriebsrat dazu eine Anhörung erhalten wo nichts außer das Austrittdatum und das es sich um eine betriebsbedingt Kü
Betriebsbedingte Kündigung ohne Notwendigkeit - wie reagiert man?
ÄlterHallo Dem relativ neuen Betriebsrat liegt das erste mal eine Kündigung vor. Ein Arbeitnehmer hat einen Konflikt mit seinem Vorgesetzten und ist nach einem "Schlichtungsgespräch" von Seiten des Manage
Betriebsbedingte Kündigung
ÄlterHallo zusammen, folgendes Situation: der seitherige Leiter einer Abteilung hat freiwillig die Leiterfunktion aufgegeben. Daraufhin wurde ein neuer externer Leiter eingestellt. Der seitherige Le
KüSchu für Ersatzmitglied?
ÄlterHallo zusammen und wieder mal eine Bitte um Aufklärung: Bin seit Mai 2006 BR-Ersatzmitglied und nehme auch hin und wieder ganz offiziell an BR-Sitzungen teil. Nun wurde mir hier bestätigt, daß der K