Hallo zusammen,

wenn ein MA - betriebsbedingt gekündigt werden soll und wir als Betriebsrat dazu eine Anhörung erhalten wo nichts außer das Austrittdatum und das es sich um eine betriebsbedingt Kündigung handelt. Ist so was überhaupt möglich?

Zum Hintergrund: An für sich haben wir genügend Arbeit außer eine Abt. neigt sich wohl dem Ende zu.

Nach dem was ich zu betriebsbedingte Kündigungen finden könnte, reichen die oben genannten Informationen nicht aus?!

"1. Anhörung des Betriebsrates

a) Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören. Dazu muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über alle Umstände informieren, die für die Entscheidung über die Kündigung von Bedeutung sein können.

Soweit betriebsbedingte Kündigungen erfolgen sollen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Sozialdaten der in den Auswahlprozess einbezogenen Arbeitnehmer mitteilen.

b) Der Betriebsrat hat nun bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Bleibt er untätig, so gilt dies als Zustimmung zur Kündigung.

Wichtig:
Unterlaufen dem Betriebsrat bei der Beschlussfassung Fehler, so gehen diese zu seinen Lasten, d.h. der Arbeitnehmer kann von ihm uU Schadensersatz fordern. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber darüber informiert wurde. "


Mir geht es erst mal nur darum, ob ich als Stellv. Vorsitzender das recht habe, Detailierte Informationen weshalb und warum anzufordern oder darf diese nicht auf einer Anhörung stehen?

Mit freundlichen Grüßen