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betriebsbedingte Kündigung

A
Airbag
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wenn ein MA - betriebsbedingt gekündigt werden soll und wir als Betriebsrat dazu eine Anhörung erhalten wo nichts außer das Austrittdatum und das es sich um eine betriebsbedingt Kündigung handelt. Ist so was überhaupt möglich?

Zum Hintergrund: An für sich haben wir genügend Arbeit außer eine Abt. neigt sich wohl dem Ende zu.

Nach dem was ich zu betriebsbedingte Kündigungen finden könnte, reichen die oben genannten Informationen nicht aus?!

"1. Anhörung des Betriebsrates

a) Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören. Dazu muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über alle Umstände informieren, die für die Entscheidung über die Kündigung von Bedeutung sein können.

Soweit betriebsbedingte Kündigungen erfolgen sollen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Sozialdaten der in den Auswahlprozess einbezogenen Arbeitnehmer mitteilen.

b) Der Betriebsrat hat nun bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit innerhalb einer Woche Stellung zu nehmen. Bleibt er untätig, so gilt dies als Zustimmung zur Kündigung.

Wichtig: Unterlaufen dem Betriebsrat bei der Beschlussfassung Fehler, so gehen diese zu seinen Lasten, d.h. der Arbeitnehmer kann von ihm uU Schadensersatz fordern. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber darüber informiert wurde. "

Mir geht es erst mal nur darum, ob ich als Stellv. Vorsitzender das recht habe, Detailierte Informationen weshalb und warum anzufordern oder darf diese nicht auf einer Anhörung stehen?

Mit freundlichen Grüßen

66802

Community-Antworten (2)

F
Former

07.04.2010 um 00:16 Uhr

Hallo Airbag

zumindest für einen erfahrenen BR reicht die Sachlage aus, auf die eine oder andere Art im Sinne des AN zu handeln.

Die Art, wie du deine Frage stellst, zeigt jedoch, daß es sich bei dir eher um einen "unerfahrenen" Vertreter deiner Zunft handelt.

Hier in der Kürze alle relevanten Punkte anzusprechen, sprengt den Rahmen. So 2-3 Stunden dürfte es wohl dauern, die grundlegenden Dinge anzusprechen.

Also Kurzfassung : Ihr beschließt, der Kündigung zu widersprechen und begründet dies gemäß den im § 102 BetrVG aufgeführten Gründen, wobei ihr zu jedem Punkt noch etwas dazuschreibt, reine Nennung der Paragrafen reicht hier nicht.. Dann beschließt ihr auch gleich noch eine Seminar zur Thematik "Kündigung" zu besuchen.

Der AN erhebt Kündigungsschutzklage mit Hilfe eines Anwalts und die Sache wird dann schon geregelt werden.

P
peters

07.04.2010 um 00:30 Uhr

Ergänzend: eine Nachforderung von Informationen ist im Falle einer Anhörung zur Kündigung in der Regel nicht ratsam. Der Anwalt des Kollegen wird schon wissen, was er zu tun hat.

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