Beschlußniederschrift- welcher Inhalt
Hallo Kollegen,
ich hab mal eine Frage zu Beschlüssen. Welchen Inhalt MÜSSEN dies Niederschriften haben? Wie sollten sie struckturiert sein? Wer muß unterschreiben? Wir haben zwar eine Kollegin zum Seminar entsand, aber das ist erst im Herbst. Im Moment sind wir etwas ratlos........ Danke für Eure Mühen... MfG
Community-Antworten (2)
24.06.2010 um 17:41 Uhr
§ 34 Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
Steht eigentlich ausnahmsweise mal ganz klar da.
Das sieht dann so aus: TOP 4: Überstunden für Abteilung X Der Betriebsrat beschließt mit 4 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen und einer Nichtteilnahme die Zustimmung zum Antrag des Arbeitgebers auf 5 Überstunden für alle Mitarbeiter der Abteilung X gemäß Antrag vom 25.06.2010 zu verweigern.
Am Ende unterschreibt der Vorsitzende und ein BRM, i.d.R. der Schriftführer, fertig.
Die Beschlußformulierung ist an keine spezielle Form gebunden, der obige Beschluß könnte auch so lauten:
Der AG beantragt beim BR 5 Überstunden für alle Mitarbeiter der Abteilung X. Antrag auf Zustimmung zu diesem Antrag durch den BRV Antrag mit 4 Ja, 2 Nein, 2 Nein einer Nichtteilnahme abgelehnt.
oder
Auf Antrag vom 25.06.2010 wird der BR gebeten Überstunden in Abteilung X zuzustimmen. Der BR lehnt den Antrag mit 2 Ja, 2 Nein, 2 Enthalungen und einer Nichtteilnahme ab.
oder anders, Hauptsache es geht daraus hervor WAS der BR mit WELCHER Mehrheit beschlossen hat.
Auch wenn es nicht im Gesetz steht soll der BR die vorhergehende Diskussion dazu in Stichpunkten im Protokoll festhalten, einfach der Nachvollziehbarkeit halber. Ist aber keine gesetzliche Pflicht.
zum Seminar entsand, aber das ist erst im Herbst.
Wenn es Euch an so etwas grundlegendem fehlt, warum nicht eher? Grundlagenseminare gibt es doch jetzt wie Sand am Meer!
PS: Schau mal unter Wikipedia nach "Sitzungsniederschrift" hab ich auch grade erst entdeckt.
24.06.2010 um 22:03 Uhr
Danke. Werd mich mal dahinterklemmen...............
Verwandte Themen
Inhalt eines Eignungstests - Mitbestimmungspflichtig?
ÄlterBei uns ist ein Eignungstest für die Azubi Bewerber eingeführt worden. Dem hat der BR auch zugestimmt. Danach haben wir nichts mehr gehört. Über den Inhalt dieses Testes ist uns leider nichts bekannt.
BRV erstellt BVs
ÄlterHallo, ich bin dieses Jahr in den BR gewählt worden. Wir sind ein 15er Gremium, wovon ca die Hälfte vom alten Gremium erneut gewählt wurde. Der Vorsitzende (freigestellt) sowie zwei weitere freigeste
Weierleitung von vertraulicher BR-Mail duch AG statthaft?
ÄlterUnser AG hat eine vom BRV an ihn gerichtete E-Mail an zwei Beschäftigte ohne Rückfrage beim BRV weitergeleitet. Diese Mail enthielt vetrauliche Daten. Dies passierte vor ca. einem Monat schon einmal,
Arbeitsanweisung - muss die mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden?
ÄlterHallo, muss eine Arbeitsanweisung mit dem Inhalt vom Betriebsrat genehmigt werden bzw. ist dies überhaupt zulässig: eingehende E-Mails werden automatisch an den Chef weitergeleitet, private E-Mails
BR als stellvertretender Kläger für Arbeitnehmer - wenn Provisionsauszahlungen nicht dem Inhalt der zum Arbeitsvertrag gehörenden Provisionsvereinbarung entsprechen?
ÄlterHallo zusammen, wir wurden von Arbeitnehmern darauf hingewiesen, dass ihr commission plan (die Provisionsvereinbarung) fehlerhaft ist, d.h. die Provisionsauszahlungen entsprechen nicht dem Inhalt der