Erstellt am 24.06.2010 um 15:41 Uhr von rkoch
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
Steht eigentlich ausnahmsweise mal ganz klar da.
Das sieht dann so aus:
TOP 4: Überstunden für Abteilung X
Der Betriebsrat beschließt mit 4 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen und einer Nichtteilnahme die Zustimmung zum Antrag des Arbeitgebers auf 5 Überstunden für alle Mitarbeiter der Abteilung X gemäß Antrag vom 25.06.2010 zu verweigern.
Am Ende unterschreibt der Vorsitzende und ein BRM, i.d.R. der Schriftführer, fertig.
Die Beschlußformulierung ist an keine spezielle Form gebunden, der obige Beschluß könnte auch so lauten:
Der AG beantragt beim BR 5 Überstunden für alle Mitarbeiter der Abteilung X.
Antrag auf Zustimmung zu diesem Antrag durch den BRV
Antrag mit 4 Ja, 2 Nein, 2 Nein einer Nichtteilnahme abgelehnt.
oder
Auf Antrag vom 25.06.2010 wird der BR gebeten Überstunden in Abteilung X zuzustimmen.
Der BR lehnt den Antrag mit 2 Ja, 2 Nein, 2 Enthalungen und einer Nichtteilnahme ab.
oder anders, Hauptsache es geht daraus hervor WAS der BR mit WELCHER Mehrheit beschlossen hat.
Auch wenn es nicht im Gesetz steht soll der BR die vorhergehende Diskussion dazu in Stichpunkten im Protokoll festhalten, einfach der Nachvollziehbarkeit halber. Ist aber keine gesetzliche Pflicht.
> zum Seminar entsand, aber das ist erst im Herbst.
Wenn es Euch an so etwas grundlegendem fehlt, warum nicht eher? Grundlagenseminare gibt es doch jetzt wie Sand am Meer!
PS: Schau mal unter Wikipedia nach "Sitzungsniederschrift" hab ich auch grade erst entdeckt.
Erstellt am 24.06.2010 um 20:03 Uhr von alter fritz
Danke. Werd mich mal dahinterklemmen...............