Erstellt am 25.08.2021 um 16:38 Uhr von ganther
sehr einfach: nein! Gründe sollte man aber schon haben, denn wenn es in eine Einigungsstelle gehen sollte, dann braucht man mehr Gründe als: wir wollen nicht
Erstellt am 25.08.2021 um 17:01 Uhr von Joerg1968
Vielen lieben Dank.
Gründe haben wir natürlich. Mir ging es nur darum zu wissen ob wir diese in der Beschlussfassung welche wir ja dem AG zusammen mit dem Ablehnungsschreiben vorlegen müssen mit reinschreiben müssen.
Lg Jörg
Erstellt am 25.08.2021 um 17:15 Uhr von relfe
müsst ihr nicht, aber was würdet Ihr vom AG denken, wenn ihr etwas umsetzen möchtet und er nur sagt: Nö
Kommt man sich auch wenig ernst genommen vor, oder?
Für ein gutes Arbeitsverhältnis zum AG macht es sich sicher gut eine halbwegs nachvollziehbare Begründung aufzuführen.
Alles würde ich auch nicht preisgeben, man muss ja was in der Hinterhand haben, aber gar nicht begründen würde ich nicht machen
Erstellt am 26.08.2021 um 08:38 Uhr von stehipp
was bringt es, nicht zumindest eine Begründung zu liefern.
Geht es vor die Einigungsstelle, müssen die Gründe genannt werden.
Dann kann man doch auch im Vorfeld darüber reden und sich den Aufwand und die Kosten evtl. sparen.
Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass der AG die Begründung akzeptiert und sein Anliegen zurückzieht.
Es gibt in Bayern das schöne Sprichwort: "Durchs redn kommen Leid zam"
Erstellt am 26.08.2021 um 13:43 Uhr von seehas
@relfe: warum willst du etwas in der Hinterhand haben. Wenn es gute Argumente sind überzeugen sie den AG vielleicht und ich kann mir den Hickhack ersparen. Wenn der AG nicht überzeugt ist, kann ich sie immer noch der Einigungsstelle präsentieren.
Erstellt am 26.08.2021 um 17:05 Uhr von Kratzbürste
Im Grunde genommen ist schon Schweigen ausreichend - weil eben die Zustimmung dann fehlt. Aber miteinander reden ist immer besser.
Erstellt am 26.08.2021 um 17:28 Uhr von Relfe
@seehas
ich kann als BRM meist gut abschätzen wie mein AG tickt, wenn ich dann also die Frage lese: muss ich dem AG eine Begründung liefern oder reicht ablehnen, dann gehe ich davon aus, das Verhältnis zum AG ist "ungenügend"
Bei einem solchen Verhältnis AG-BR behalte ich immer was in der Hinterhand, weil ich eine Reaktion vom AG erwarte und dann nicht meine ganzen Argumente bereits vorher geliefert haben will.
Wenn ich abschätzen kann, das mein AG meine Begründung akzeptiert, dann stellt sich mir die Frage gar nicht, ob ich eine Begründung liefern muss, dann mach ich das und der Fall hat sich erledigt.